Nutzung während Rückgabefrist: BGH stärkt Käuferrechte im Internet

Internetverkäufer müssen sich zukünftig darauf einstellen, auch reklamierte Produkte zurück zu nehmen, die durch die Nutzung während der 14-tägigen Rückgabefrist an Wert verloren haben. Das hat der Bundesgerichtshof im Streitfall um ein im Internet bestelltes Wasserbett beschlossen. Der Händler hatte per Mail darauf hingewiesen, dass der Kauf nicht rückgängig gemacht werden könne, sobald das Bett mit Wasser befüllt ist, da die Ware dann nicht mehr als neuwertig gilt. Der BGH entschied, dass ein Wertverlust nur berechnet werden dürfe, wenn die Ware innerhalb der gesetzlichen Frist tatsächlich erkennbar genutzt wurde. Der Kunde müsse aber immer die Möglichkeit haben die Ware vollumfänglich zu prüfen, was im Falle des Wasserbettes auch die Befüllung mit Wasser einschließt. Das Urteil wird sich auf alle Warenkäufe auswirken, bei denen die Inbetriebnahme des Produktes bisher als Verzicht auf das Rückgaberecht ausgelegt wurde. Für Verbraucher ist dies besonders bei Internetkäufen, bei denen sie sich sehr auf die Versprechungen der Verkäufer verlassen müssen, eine wichtige Entscheidung zur Stärkung ihrer Rechte. Internetverkäufer müssen sich, je nach angebotenem Produkt, eventuell auf eine höhere Reklamationsquote einstellen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert