Ab 2011 schließen sich staatliche Fördergelder und Abzugsbeträge bei Leistungen durch Handwerker aus. Müssen Solche in einer Privatwohnung durchgeführt werden, kann man einen Steuerabzug beantragen. Allerdings gibt es nur noch in diesem Jahr die Möglichkeit, zusätzlich andere Staatsleistungen dafür zu beantragen oder Abschläge geltend zu machen. Diese „Doppelförderung“ werden ab dem nächsten Jahr nicht mehr anerkannt. Sollten Baumaßnahmen geplant sein, für die mehrere Fördermöglichkeiten infrage kommen, müssen diese entweder noch 2010 begonnen werden, oder falls das nicht möglich ist, sollte sich Jeder ausrechnen, von welcher Förderung oder Abschreibungsmöglichkeit er den größeren Nutzen hat. Auch für Handwerker ist es im Rahmen der Kundenbindung sinnvoll, ihre Kunden darauf hinzuweisen.
Steuerabzug für Handwerkerleistungen laufen 2011 aus
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