Das Bundessozialgericht hat jetzt in der Klage gegen die Jobcenter, bezüglich der Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen für Private Krankenversicherungen entschieden. Wie nicht anders zu erwarten war, wurde das Jobcenter verpflichtet, den gesamten Beitrag für die arbeitslos gemeldeten privat Versicherten zu zahlen. Bisher wurde lediglich die selbe Summe, 129,54 Euro, die auch für gesetzliche Krankenversicherungen gezahlt wird, übernommen. Die Differenz mussten die Betroffenen aus eigener Tasche bezahlen. Das allerdings ist nicht möglich, da der Hartz-4-Satz für solche Extraausgaben nicht angelegt ist. Damit blieb den fast 7000 Betroffenen in Deutschland nur die Möglichkeit sich zu verschulden, schwarz zu arbeiten, oder ihren Versicherungsschutz zu verlieren. Das Bundessozialgericht wies darauf hin, dass die Krankenversicherung zur Grundversorgung dazu gehört und eine solche Benachteiligung nicht rechtmäßig ist. Das Ministerium für Arbeit und Soziales begrüßte die Entscheidung und lies durch eine Sprecherin mitteilen: „Es ist gut, dass es nun Rechtssicherheit für die Betroffenen gibt.“ Genau das wäre allerdings die Aufgabe der großen Koalition bei der Ausarbeitung der Gesundheitsreform gewesen. Warum das nicht geschehen ist und es erst der Klage von Geschädigten bedurfte, wird wohl nicht weiter thematisiert werden.
Jobcenter muss auch PKV-Beiträge komplett zahlen
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