Zukünftig sollen Firmen auch außerhalb des Landes leichter Schulden eintreiben können. Dafür will die EU-Kommission es den Firmen ermöglichen, eine vorläufige Kontopfändung innerhalb der EU zu erwirken. Dadurch können Konten eingefroren werden, bis durch ein Gericht die Rechtmäßigkeit ausstehender Forderungen geklärt werden konnte. Damit sollen unter anderem Verbraucherrechte gestärkt werden, da es immer wieder vorkommt, dass im Internet gekaufte und im Voraus bezahlte Produkte nicht geliefert werden. Auch Unterhaltszahlungen könnten damit leichter innerhalb der Europäischen Union eingetrieben werden. Vorrangig sind es aber kleine und mittlere Unternehmen, die davon profitieren können. Diese geraten durch verschleppte Zahlungen selbst oft in Zahlungsnot und müssen Konkurs anmelden. Das könnte durch eine schnelle Kontopfändung der Schuldner verhindert werden. Fast eine Million Kleinunternehmer haben Schwierigkeiten damit, Forderungen im Ausland einzutreiben. Aufgrund der höheren Kosten werden diese deshalb oft abgeschrieben, worauf viele der säumigen Zahler spekulieren. „Aufgrund uneinbringlicher Forderungen gehen Unternehmen etwa 2,6 Prozent ihres Jahresumsatzes verloren“, erklärt die EU-Justizkommissarin Viviane Reding. Dafür müsse „dringend Abhilfe“ geschaffen werden. Nicht nur die Unternehmen, auch die jeweiligen Staatskassen leiden unter den dadurch geringeren Steuereinnahmen. Auch der CDU-Europaabgeordnete Klaus-Heiner Lehne begrüßte den Vorschlag der EU-Justizkommissarin. Dadurch könnten „unseriösen Geschäftemachern“ Einhalt geboten werden.
Leichtere Kontopfändung innerhalb der EU geplant
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