Wie das BSG jetzt entschieden hat, dürfen die Verantwortlichen der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Ende der Unternehmer-Pflichtversicherung nicht einfach davon ausgehen, dass Selbständige ihre freiwillige Versicherung fortzuführen planen. Nachdem 2008 die Unternehmer-Pflichtversicherung auf freiwillige Basis umgestellt wurde, bedarf die Fortführung einer bestehenden Versicherung der schriftlichen Zustimmung der Betroffenen. Die „Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe“ hatte bestehende Verträge versucht durch eine Änderung in ihrer Satzung, diesen für die Fortführung des Vertrags notwendigen Antrag des Versicherten zu umgehen, indem sie den nicht ausdrücklichen Verzicht des Unternehmers auf die Versicherung als Antrag für dessen Fortführung betrachtete. 300.000 Unternehmer wurden so in den vergangenen drei Jahren ohne Rückfrage einfach weiter versichert. Dagegen klagte jetzt ein Gastwirt und bekam Recht. Das BSG entschied, dass eine derartige Regelung in der Satzung unzulässig ist. Wer bisher versäumte einen Widerspruch gegen diese Handhabung einzulegen, kann dies unter Einhaltung der Fristen für 2011 noch versuchen.
Umstieg auf freiwillige Versicherung muss extra beantragt werden
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