Viele Deutsche die eine Selbständigkeit planen, versuchen sich damit erst einmal nebenberuflich. 540.000 Existenzgründungen von nebenberuflich Selbständigen, wurden im vergangenen Jahr, nach Angabe des KfW-Gründungsmonitor 2011, verzeichnet. Bei einer nebenberuflichen Selbständigkeit ist allerdings Einiges zu beachten. Wichtig ist vor allem, dass sie ihrem Arbeitgeber nicht Konkurrenz machen dürfen. „Der angestellte Web-Designer, der in seiner Freizeit auf eigene Rechnung die Internetpräsentation von Handwerksbetrieben auf den neuesten Stand bringt, muss damit rechnen, dass er entlassen wird, wenn sein Chef von der Nebentätigkeit erfährt.“, mahnt der Arbeitsrechtsexperte, Michael Felser. Auch sollte vermieden werden, während der Arbeitszeit für den Nebenerwerb tätig zu werden. Erfährt der Chef davon, kann er unter Umständen eine fristlose Kündigung erwirken. In der Regel ist es vorteilhaft, vorab seine Pläne mit den Vorgesetzten zu besprechen, um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden. Besteht die Angestelltentätigkeit beim öffentlichen Dienst, ist die Information der Dienststelle ohnehin vorgeschrieben.
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