Wie erwartet ist die Zahl der neuen Existenzgründungen, seit der Kürzung der staatlichen Zuschüsse, stark gesunken. So haben Arbeitslose, die sich selbständig machen wollten, seit einem Jahr keinen Rechtsanspruch mehr auf Zuschüsse von der Arbeitsagentur. Ob ein Arbeitsloser finanzielle Unterstützung bekommt, hängt seitdem ausschließlich vom Ermessen des für ihn zuständigen Arge-Mitarbeiters ab. Innerhalb von 12 Monaten sank die Zahl der Gründungswilligen um 70 Prozent. Katrin Kress, von der Existenzförderung- und Fördermittelberatung bei der Industrie und Handelskammer erklärt, dass das allerdings nicht nur Nachteile hat. Zwar ist es wesentlich schwerer geworden, ohne Eigenkapital in die Selbständigkeit zu wechseln, dafür fielen jedoch auch die Zahl der sogenannten Notgründungen weg. Jetzt melden sich nur noch Jungunternehmer bei der IHK, die wirklich „gründen möchten und nicht gründen müssen“. Dadurch sinkt auch die Zahl der Pleiten und Abbrüche. Rund 50 Prozent der Neugründungen der letzten Jahre waren nicht von Dauer. Trotzdem bleibt eine Differenz; Jungunternehmer die es in der Vergangenheit mit Hilfe der staatlichen Unterstützung geschafft haben und mit ihrem Konzept erfolgreich wurden – die ohne diese Starthilfe aber auf eine Firmengründung verzichten müssen.
Existenzgründungen sinken um 70%
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