Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie warnt vor einer weiteren Abzocker-Masche. Eine als „Europäische Zentrale zur Erfassung von Veröffentlichung von Umsatzsteueridentifikationsnummern“ angemeldete Firma verschickt behördlich aussehende Schreiben, in denen Unternehmer aufgefordert werden, sich in ein europäisches Umsatzsteuerverzeichnis einzutragen. Um den Druck zu erhöhen, wird zusätzlich eine Frist gesetzt. Nur im Kleingedruckten steht, dass die Aufnahme der Umsatzsteueridentifikationsnummer in das EU-Verzeichnis kostenpflichtig ist und pro Jahr 890 Euro verlangt werden. Bereits früher hatte eine sogenannte „Gewerbeauskunftszentrale“ auf die selbe Weise zahlreiche Unternehmer zur Vertragsunterzeichnung genötigt. Marcus Schween, von der IHK Schleswig-Holstein erklärt, dass niemand gezwungen ist, diese Eintragung vornehmen zu lassen. Schween: „Es gibt keinerlei Verpflichtung für Unternehmer, sich in ein derartiges Verzeichnis eintragen zu lassen. Wer versehentlich in diese Vertragsfalle hereingefallen ist, sollte sich vorsorglich mit der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung vom Vertrag lösen“. Inzwischen wurde auch der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität informiert. Auch die Erstattung bereits gezahlter Beiträge kann erfolgreich eingeklagt werden.
Vorsicht bei Umsatzsteuerverzeichnisse!
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