Das angeben und absetzen der Umsatzsteuer kann schnell kompliziert werden, wenn sich eine Leistung aus mehreren Teilen zusammensetzt, die unterschiedlich besteuert werden. Zum Beispiel unterliegt das Essen im Restaurant dem Regelsteuersatz von 19 Prozent. Eine Theatervorstellung wird dagegen mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent besteuert.
Wie schaut dies aber aus, wenn ein Unternehmer eine Dinnershow veranstaltet? Also einen Mix aus Veranstaltung und Essen.
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Rheinland hat sich dazu geäußert. Bei einer Dinnershow wäre die Beköstigung der Gäste die Hauptleistung. Die Vorstellung wäre nur Beiwerk und würde das Angebot nur abrunden. Daher gilt bei diesen Eventshows ein Steuersatz von 19 Prozent.