Bei Firmen oder Produkten, die langfristig bestehen sollen, kann es sich lohnen, einen passenden Markennamen einzuführen. Um diesen zu schützen und seine Marke europaweit abzusichern, besteht die Möglichkeit ihn beim europäischen Markenamt anzumelden. Damit sichert man sich einen zehnjährigen Markenschutz, der für alle Staaten innerhalb der Europäischen Union bindend ist. Zuständig dafür ist das sogenannte „Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)“. Das hat zwar seinen Sitz in Alicante in Spanien, doch die Anmeldung kann problemlos über das Internet erfolgen. Gegen eine Gebühr lässt sich der jeweilige Markenname als sogenannte Gemeinschaftsmarke für zehn Jahre schützen. Nach Ablauf der Zeit, kann dieser beliebig oft verlängert werden. Voraussetzung ist, dass der Name unterscheidungskräftig ist. Ein rein das Produkt beschreibender Name wird als eingetragene Marke nicht akzeptiert. Wer größere Pläne hat, kann sich den Namen auch über die Weltorganisation für geistige Gesundheit, WIPO, global schützen lassen. In allen Fällen gilt natürlich, dass der Markenname ein Unikat ist.
Link zu HABM http://oami.europa.eu/ows/rw/pages/QPLUS/forms/electronic/fileApplicationCTM.de.do