Ein norddeutscher Industriebetrieb mit firmeneigenen Kraftwerk, hat vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eventuell nachteilige Folgen der Energiewende geklagt. Durch die neue gesetzliche Regelung, mit der Netzbetreiber zur Stabilisierung des Stromnetzes gezwungen werden können ihre Kraftwerke abzuschalten, oder den erzeugten Strom in das Netz einzuspeisen, sieht die Firma ihr Eigentumsrecht verletzt, wie der Firmenanwalt, Gernot-Rüdiger Engel, in einem Interview gegenüber dem „Handelsblatt“ erklärt. Engel: „Solche drastischen Eingriffe mit existenzgefährdenden Folgen drohen jedem Industrieunternehmen in Deutschland, das ein eigenes Kraftwerk mit einer bestimmten Leistung betreibt.“ Vor allem in der energieintensieven Industriezweigen, wie der Chemie- oder Papierproduzierenden Industrie, bestehe die Befürchtung, so der Anwalt, zu „Geiseln der Politik“ zu werden. Im Namen des Unternehmens fordert er deshalb eine „Generalrevision“, des aktuellen und geplanten deutschen Energierechts, in welche die Wirtschaft stärker eingebunden werden sollte. Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Änderung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes geeinigt, welche unter anderem die derzeitigen Ausnahmeregelungen drastisch reduziert und die Einspeisevergütungen verringert. Sollte die Klage Erfolg erzielen, wären die Auswirkungen immens, da rund fünfzig Prozent aller Industrieunternehmen ihren benötigten Strom selbst produzieren, oder dies für die nahe Zukunft planen.
Industrie contra Energiewende
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