Eine Kommission aus sieben Ministern und Staatssekretären der Bundesländer haben eine erste Vorlage für die Verschärfung der Regelung für Selbstanzeigen erarbeitet. Die strafbefreite Selbstanzeige soll zwar weiterhin möglich sein, doch gibt es dafür demnächst höhere Strafzuschläge. Liegt der hinterzogene Betrag zwischen 25.000 und 100.000 Euro, wird zukünftig ein Aufschlag von zehn Prozent der Summe fällig. Ab 100.000 Euro bis zu einer Million Euro, steigt der Strafzuschlag auf 15 Prozent und für Summen über einer Million, müssen 20 Prozent Strafe gezahlt werden. „Steuerhinterziehern steht [damit] der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit offen, sie werden dafür aber verstärkt zur Kasse gebeten“, erklärte der parlamentarische Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums, Michael Meister. Er begrüßte die Einigung der Landesminister. Am 9. Mai soll die Gesetzesvorlage, auf der Jahreskonferenz in Stralsund bestätigt werden. Nils Schmidt, der Finanzminister Baden-Württembergs pries die Entscheidung als positive Entwicklung und einen „guten Tag für alle ehrlichen Steuerzahler“. Die Verschärfung der Bedingungen für Selbstanzeiger sollte auch vermitteln, dass „Steuerbetrug kein Kavaliersdelikt ist“.
Selbstanzeige: Höhere Strafzahlung bei Steuerhinterziehung beschlossen
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