Das Elterngeld ist beschlossene Sache. Doch wie funktioniert es für Selbstständige und Freiberufler? Prinzipiell werden 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der vergangenen 12 Monate zur Berechnung herangezogen. Allerdings liegt die Grenze nach oben bei 1.800,- Euro monatlich.
Diese gilt alles zumindest für den „normalen“ Arbeitnehmer. Aber wie schaut es nun mit den Selbstständigen und Freiberufler aus? Diese haben selbstverständlich auch das Recht auf Zahlung von Elterngeld. Man hat jedoch nur indirekt die Möglichkeit die Höhe zu beeinflussen. Berechnungsgrundlage ist der nach Steuerregeln ermittelte Gewinn nach Abzug der darauf zu zahlenden Steuern und der Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Also dient das Betriebsergebnis als Grundlage für die Berechnung. Und hier speziell das Jahr vor der Geburt des Kindes. Als Selbstständiger sollte man daher auch versuchen in den Monaten vor der Geburt des Kindes den Betriebsgewinn möglichst hoch zu halten, um so später eine möglichst hohe Anrechnung für das Elterngeld zu erhalten.
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