Überbrückungshilfe 4 bis ins Jahr 2022

Die Corona-Pandemie wird auch im Winter 21/22 die deutsche Wirtschaft belasten. Die Bundesregierung und die große Anzahl an Länderchefs haben sich daher verständigt die Überbrückungshilfe bis ins neue Jahr zu verlängert. Im Gespräch ist eine Verlängerung bis mindestens Ende März 2022.

Auch die Fristen für die Abrechnungen und der möglichen Rückzahlungen sollen nach hinten angepasst werden.

Noch ist unklar, ob diese Überbrückungshilfe 4 als bürokratiefreundliches Addon zur Überbrückungshilfe 3 Plus angeboten wird, oder ob ein komplett eigenständiger Antrag erforderlich sein wird. Der Antrag dürfte gegen Mitte/ Ende Dezember möglich sein.

Was kann der Selbstständige/ Unternehmer derweil tun?

Aktuelle Liquiditätsengpässe können Selbstständige & Unternehmer mit einer flexiblen Finanzierung (flexible Kreditlinie, jederzeit wieder tilgbar) zum Beispiel von Iwoca überbrücken.  

Einige der Vorteile:

  • Flexible Kreditlaufzeiten & stets anpassbare Kreditsummen. Sondertilgung jederzeit kostenfrei möglich. Daher sehr interessant, um kurzfristig Engpässe auszugleichen.
  • Kaum Bürokratie! Sehr hohe Genehmigungsraten. 
  • Keine Sicherheiten notwendig!
  • Kreditlinien bis 200.000,- Euro möglich.
  • Keinerlei Bearbeitungs- oder Auszahlungsgebühren.

Wer momentan nicht länger auf die Hilfe vom Bund warten kann & möchte, sollte sich die Möglichkeiten bei Iwoca für eine kurzfristige finanzielle Überbrückung anschauen. Nach der Auszahlung der Coronahilfen vom Bund kann die Kreditlinie bei Iwoca problemlos zurückgegeben werden. 

 

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