Wer seine Produkt oder Dienstleistungspreise in Preissuchmaschinen eingibt muss darauf achten das diese immer aktuell sind, andernfalls kann eine Irreführung des Kunden geltend gemacht werden wenn die Preise erhöht wurden. Die Preisangaben sind somit bindend in der Preissuchmaschine, auch wenn der Zusatz “ Angaben ohne Gewähr“ beigefügt ist. In einem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden das die Preisangaben immer aktuell sein müssen, ein Händler hatte sein Angebot geändert und auch der Preismaschine bekannt gegeben, diese hat den Preis allerdings erst drei Stunden später geändert und in der Zeit hat ein Konkurrent bereits das Angebot gespeichert und Klage eingereicht.
Achtung bei Einträgen in Preissuchmaschinen
Schreibe eine Antwort