Der BFH muss jetzt für Alle verbindlich klären, ob Lebensversicherungen, wenn sie von Gesellschaftern einer Sozität abgeschlossen wurden, im Gegensatz zu den Bestimmungen für Einzelunternehmen, als Betriebsausgabe abgesetzt werden können. Hintergrund des jetzt dem Gericht vorliegenden Falles ist, dass die Gesellschafter einer Rechtsanwaltskanzlei im Gesellschaftsvertrag verpflichtet wurden, eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Durch diesen Zwang betrachten es Beide als Teil der Betriebsausgaben und versuchten sie auch dementsprechend abzusetzen. Das Finanzamt lehnte dies jedoch ab, da im Fall des Todes ein rein privates Risiko durch diese Versicherung abgesichert werde. Experten gehen davon aus, dass das Urteil des Finanzgerichtes durch den BFH bestätigt wird.
Lebensversicherung als Betriebsausgabe absetzbar?
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