Auch Leasing-Zahlung sind teilweise von der Steuer absetzbar, wenn das Fahrzeug privat und beruflich genutzt wird. Das gilt nicht nur für die regelmäßigen Raten, sondern auch für die einmalige, oft recht hohe Sonderzahlung, die bei den meisten Leasing-Verträgen Standard ist. Dies gilt allerdings nur, wenn auch der Selbständige regelmäßige Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nachweisen kann. Für Selbständige mit Heimbüro, die keinen Außendienst vornehmen, ist ein Abzug der Sonderzahlung nicht möglich es sei denn, er schlägt das Fahrzeug komplett dem Betriebsvermögen zu. Ein Teil der Sonderzahlung kann allerdings trotzdem anteilig als Betriebsabgabe abgezogen werden, wenn der Unternehmer über die Gesamte Vertragslaufzeit die betrieblichen Fahrten nach den tatsächlichen Kosten abrechnet. Wird statt dessen die Kilometerpauschale genutzt, fällt ein Abzug der anteiligen Sonderzahlung weg.
Leasing-Zahlung von der Steuer absetzen
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