Auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit, haben Selbständige einen Anspruch auf Krankentagegeld, wenn sie eine Krankentagegeld-Versicherung abgeschlossen haben. Dank eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes kann jetzt von den Betroffenen nicht mehr verlangt werden ihre Arbeit umzustrukturieren, wie es in der Vergangenheit durch etliche Krankenkassen geschehen ist. Anlass des Urteils war die Klage einer selbstständigen Werbekauffrau, die aufgrund eines Sturzes nicht mehr in der Lage war, ihre Kunden zu besuchen. Die Versicherung hatte ihr daraufhin die Zahlung des Krankentagegeldes verweigert mit der Begründung, sie solle ihre Arbeitsbedingungen soweit ändern, dass sie wieder arbeiten könne. Laut Gericht kann eine solche Forderung jedoch nur, und auch das mit Einschränkung, bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt werden.
Anspruch auf Krankentagegeld bleibt bestehen
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