Das neue Jahr bringt in erster Linie für Selbständige einige ungeliebte Neuigkeiten mit sich. Das Thema in der politischen Welt Deutschlands ist und bleibt die Arbeitslosigkeit. Die Zahlen werden zwar jedes Jahr aufs Neue schön gerechnet, jedoch steigen die Kosten für die Bereitstellung der Arbeitslosengelder immens. So ist es nicht verwunderlich, dass neue Gesetze und Regeln her müssen, die diese Ausgaben ein wenig kompensieren. In diesem Jahr werden die Selbständigen zur Kasse gebeten.
Bislang konnte sich jeder, der einer selbständigen Tätigkeit nachging, freiwillig für eine Arbeitslosenversicherung entscheiden. Der pauschale monatliche Beitrag lag bei 18 Euro im Westen und 15 Euro im Osten. Die Pauschale ist seit dem 1. Januar aufgehoben. Seitdem müssen Selbständige in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung die Beiträge je nach Versicherungsprämie eines Arbeitnehmers entrichten, gemessen am durchschnittlichen Einkommen. Selbständige haben zudem den Nachteil, dass sie sowohl den Arbeitgeber-, als auch den Arbeitnehmeranteil zahlen müssen. Somit ergibt sich ein neuer Beitrag von 76 Euro (West) und 67 Euro (Ost), also das Vierfache des vorherigen Beitrages. Für das Jahr 2011 müssen Selbständige, sowie Existenzgründer jedoch „nur“ die Hälfte des Beitrages zahlen.
Eine weitere Neuigkeit für Selbständige ist die Tatsache, dass diese die Versicherung nur einmalig in Anspruch nehmen dürfen. Nach der Inanspruchnahme müssen wieder zwölf Monate Beitragszahlungen in die Arbeitslosenversicherung eingehen.
Alles in allem werden viele Selbständige ihre Ausgaben neu berechnen müssen. Zwar sind die neuen Beiträge wohl kein Grund für die Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit, jedoch ergeben viele kleine Beträge einen großen!