Die Arbeitslosenversicherung für Selbständige, die nur bis 2010 gültig war, wurde jetzt vom Bundeskabinett verlängert. Das bedeutet, dass der Selbständige weiterhin ein Recht auf eine solche Versicherung hat, wenn er seine selbständige Tätigkeit:
- mindestens 15 Stunden pro Woche ausübt und
- in den zwei Jahren vor der Gründung der Firma mindestens 12 Monate lang Versicherungspflichtig war.
Auch der Bezug von Arbeitslosengeld wird weiterhin dazu gezählt. Neu ist, dass die Antragsfrist von einem auf drei Monate verlängert wurde, das Versicherungspflichtverhältnis ruht, wenn in der Laufzeit eine so genannte Versicherungsfreiheit eintritt und die Kündigung der Versicherung nach frühestens 5 Jahren Laufzeit möglich ist. Besonders negative Veränderung sind die fehlende Möglichkeit, sich nach zweimaligem Bezug von Arbeitslosengeld wieder zu versichern, wenn die selbe Tätigkeit ausgeübt wird, die durch zu geringe Einnahmen, den Bezug von Zuschüssen nötig machte. Leider wurde auch die Verdoppelung der Beiträge beschlossen, so das sich viele Selbständige gegen eine Verlängerung entscheiden werden. Allerdings ist die Höhe des eventuell gezahlten Arbeitslosengeldes mit 600 bis 1260 Euro, je nach Familienstand und beruflicher Qualifikation so gering, dass es teilweise keine Verbesserung gegenüber einem Bezug von Hartz 4 darstellt. Ob so eine Versicherung sich noch lohnt, sollte sich jeder Selbständige vor Abschluss eines Fünfjahresvertrages in Ruhe durchrechnen.