Menschen die einer selbständigen Arbeit nachgehen müssen keine Arbeitslosenversicherung besitzen, sie können sich jedoch freiwillig versichern. Gerade in unserer schnellebigen Zeit, in der sich viele Branchen rasend schnell entwickeln und auch genauso schnell wieder fallen, ist es für Selbständige eine persönliche Pflicht sich versichern zu lassen.
Wer mindestens 15 Stunden in der Woche einer selbständigen Arbeit nachgeht und bereits vorab versicherungspflichtig war, also berufstätig, der kann eine Arbeitslosenversicherung abschließen. Wer gerade seine Tätigkeit aufgenommen hat, also Einsteiger ist, muss lediglich 50 Prozent der normalen Beitragssumme bezahlen. Die Beiträge werden nicht wie bei einem Arbeitnehmer-Verhältnis im Kompletten vom Brutto abgezogen. Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung werden am Monatsanfang direkt an die Agentur für Arbeit überwiesen.
Wer mit dem Gedanken spielt sich selbständig zu machen, sollte sich in diesem Bereich ausführlich informieren und einen Experten zu Rate ziehen. Spätestens dann, wenn es mit der Selbständigkeit nicht geklappt hat, zahlt sich die Arbeitslosenversicherung aus.
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