Für junge Selbständige könnte es zukünftig wieder schwerer werden, ohne ausreichend Eigenkapital ein Unternehmen zu gründen – zumindest wenn es nach Arbeitsagentur-Chef Frank Jürgen Weise geht. So erklärte er in einem Interview, dass es „Überlegungen gäbe“, die derzeitige Möglichkeit für Selbständige, ihr Einkommen durch Hartz-IV aufzubessern, zu ändern. Als Grund gab er an, dass sich die Zahl der selbständigen Aufstocker seit 2007 fast verdoppelt habe. 127.000 Selbständige müssen derzeit, wegen zu geringer Einnahmen, Zuschüsse beantragen. „Wir haben bei manchen Selbständigen mit Hartz IV-Bezug den Eindruck, dass der Bezug der Grundsicherung zum Geschäftsmodell gehört – ein Teil des Einkommens wird selbst erwirtschaftet, der andere Teil wird mit Hilfe der staatlichen Grundsicherung abgedeckt. Das kann nicht sein“, erklärt Weise. Vor allem die Geschäftsmodelle Selbständiger, die über längere Zeiträume auf Hartz IV angewiesen sind, sollten deshalb von den Mitarbeitern der Arbeitsagentur geprüft und gegebenenfalls abgelehnt werden. Davon sind in hohem Maße Jungunternehmer betroffen, die nicht über das nötige Startkapital verfügen, um sich damit längere Zeit finanziell über Wasser zu halten. Ihnen könnte dann, sollte der Vorstandschef der Arbeitsagentur mit seinen Forderungen Erfolg haben, die Kündigung der Selbständigkeit aufgezwungen werden. Es stellt sich allerdings die Frage, inwieweit der Chef dieser Behörde damit seine Kompetenz überschreitet. Es ist nicht seine Aufgabe darüber zu befinden, wer Leistungen erhält – das ist Regierungssache – sondern dafür zu sorgen, dass die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß gezahlt werden.
Arge-Chef will Zuschüsse für Selbständige überprüfen
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