Auch wenn die Miete eines Gewerbeobjektes ein Umsatzsteuerpflichtiges Entgeld ist, trifft das auf eventuell entstehende Schadensersatzansprüche nicht zu. Wenn Mieter ihrer vertraglich vereinbarten Verpflichtung zur regelmäßigen Instandsetzung des von ihnen gemieteten Objektes nicht nachkommen, kann der Vermieter eine pauschale Ausgleichszahlung fordern. Diese ist jedoch nicht automatisch auch Umsatzsteuerpflichtig, wie das Finanzgericht Köln jetzt entschied. Als Grund gab das Gericht an, dass dieses Geld nicht direkt der Nutzungsüberlassung zugeschrieben werden kann und deshalb auch nicht der dafür vorgesehenen Umsatzsteuerpflicht unterliegt.
Ausgleichszahlung auch Umsatzsteuerbefreit möglich
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