Die Zahl der Konto-Abfragen durch Behörden sind in Deutschland erheblich gestiegen. So oft wie noch niemals zuvor, wurden in den letzten anderthalb Jahren private Kontodaten von Banken eingeholt. Am häufigsten prüfen Finanzämter und Gerichtsvollzieher, welche Konten oder Depots auf den Namen eines geprüften Steuerzahlers laufen. Mit 142.000 Konto-Abfragen im vergangenen Jahr, verdoppelte sich deren Zahl seit 2012. Trotzdem wird für dieses Jahr noch eine weitere Steigerung erwartet. Allein im ersten Quartal 2014 wuchs die Anzahl der Abfragen auf 48.000. Seit 2005 haben Behörden das Recht Kontodaten abzufragen, wenn beispielsweise der Verdacht auf Sozialbetrug oder Steuerhinterziehung besteht. Seit 2013 haben Gerichtsvollzieher zudem die Möglichkeit, Auskünfte bei der staatlichen Rentenversicherung, oder dem Bundeszentralamt für Steuern einzuholen, sobald Gläubigeransprüche von über 500 Euro vorliegen. Allerdings dürfen bei Banken noch immer nur das Vorhandensein eines Kontos oder Depots und deren Kontonummern, sowie die dazugehörigen persönliche Daten erfragt werden, nicht aber der jeweilige Kontostand. Dieser kann jedoch, bei ausreichendem Verdacht, durch einen Gerichtsbeschluss, oder eine Kontopfändung bekannt gemacht werden.
Behörden fragen immer häufiger Kontodaten ab
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