Immer häufiger nutzen Finanzämter und Sozialbehörden die Möglichkeit, Kontodaten von Bürgern abzufragen. Dies kritisierte Bundesdatenschutzbeauftrager Peter Schaar: „Im vergangenen Jahr haben die Finanz- und Sozialbehörden in rund 58.000 Fällen Kontostammdaten von Bürgern abgefragt“. Dies ist eine Erhöhung um ein Drittel, allein innerhalb von zwölf Monaten. Innerhalb von fünf Jahren hat sich die Zahl der jährlichen Datenabfrage um 560 Prozent erhöht. Grund dafür ist die Erweiterung der Kontrollbefugnisse der Behörden. War bis vor wenigen Jahren eine Abfrage der Bankdaten nur bei Verdacht auf Geldwäsche und zur Abwehr von Terrorismus erlaubt, können jetzt alle möglichen Behörden ohne jeglichen konkreten Verdacht die Konten der Bürger einsehen. Schaar fordert von der Bundesregierung ein dringend notwendiges Eingreifen, um dieser Umgehung des Datenschutzes Einhalt zu gebieten. Schaar: „Abfragen sollten nur noch infrage kommen, wenn Anhaltspunkte für Steuerhinterziehung, Sozialbetrug oder erhebliche Straftaten vorliegen.“
Behörden nehmen immer öfter Bankkonten ins Visier
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