Die Beiträge der Künstlersozialkasse bleiben im nächsten Jahr stabil bei 3,9 Prozent. Daran ändern auch die durch die Konjunktur bedingten Einnahmeausfälle des vergangenen Jahres nichts, da von einem Ausgleich durch die Überschüsse aus vergangenen Jahren ausgegangen wird. Seit 2007 leitet der Deutsche Rentenversicherungsbund die Betriebsprüfungen der Künstlersozialkasse. Vielen, vor allem kleineren Unternehmen, ist oft gar nicht klar, dass sie unter den Begriff „Künstler“ fallen und deshalb auch Beitragspflichtig sind. Die Abgabe zahlen müssen auch Unternehmen, die regelmäßig die Arbeit von Künstlern in Anspruch nehmen. Dazu gehören unter Anderem Werbedesigner, Publizisten oder selbständige Graphiker. Die 3,9 Prozent die, berechnet am gezahlten Honorar, an die Künstlersozialkasse abgeführt werden müssen, sind als Art Arbeitgeberanteil an den Sozialausgaben des Künstlers zu verstehen. Diese wird unabhängig davon fällig, ob es sich bei der regelmäßig engagierten Person um ein Einzelunternehmen, oder um eine größere Firma handelt. Ausgenommen davon sind lediglich Aufträge an eine GmbH oder GmbH & Co. KG.
Beiträge für Künstlersozialkasse bleiben 2011 stabil
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