Der Bundesgerichtshof (BGH) untersuchen aktuell, inwieweit die Rechte von Verbrauchern gegenüber Handwerkern gestärkt werden müssen. Geprüft wird dabei vor allem, ob es beispielsweise angemessen wäre gesetzlich zu verankern, dass die Kosten für private Gutachten, die Fehler und Pfusch von handwerklichen Leistungen aufdecken, auch eingeklagt werden dürfen. Im vorliegenden Fall hatte ein Tischler bei Kunden ein Holzparkett mangelhaft verlegt, was zu Problemen und Kosten für die Ausbesserung führte. Um die Ursache der Gebrauchsschwierigkeiten zu ermitteln, hatten die Kläger einen Gutachter engagiert, der den Fehler entdeckte. Im ersten Gerichtsverfahren war die Klage auf den Ersatz der Gutachterkosten abgelehnt worden. Der Kläger wendete sich daraufhin an den BGH mit der Begründung, dass nur mit dem Gutachten der Handwerkerpfusch aufgedeckt werden konnte. Das Urteil steht noch aus.
BGH prüft Verbraucherschutz gegenüber Handwerkerpfusch
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