Privatinsolvenz als Selbstständiger – So geht es!

Eine Privatinsolvenz gibt es nicht nur für „Privatpersonen“! Auch Selbstständige haben die Möglichkeit eine Privatinsolvenz anzumelden. Dafür müssen sie jedoch als natürliche Person und nicht als Unternehmen (GmbH etc.) agieren. Das betrifft in der Regel die klassischen Solo-Selbstständigen. Diese haben somit bei finanziellen Schwierigkeiten bzw. bei einer Nichtbedienbarkeit der Schulden die Möglichkeit eine Privatinsolvenz in Betracht ziehen. Es wäre der erste Schritt in Richtung Neuanfang!

Was müssen Selbstständige tun, um eine Privatinsolvenz anzumelden?

  1. Suchen Sie Rat und Hilfe bei einer Schuldnerberatung! Eine unabhängigen Schuldnerberatung kann Ihre finanzielle Situation besser bewerten und eventuell auch noch weitere Optionen als Vorschlag anbringen. Die Privatinsolvenz stellt die letzte Möglichkeit und häufig sind noch nicht alle Varianten ausgeschöpft.
  2. Kein Plan B? Dann gilt es den Insolvenzantrag einzureichen. Sie wollen den Weg der Privatinsolvenz gehen? Dann müssen Sie zeitnah den Insolvenzantrag bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einreichen. Der Antrag muss vollständig und alle erforderlichen Informationen über Ihre Schulden, Ihr Einkommen und Vermögenswerte aufweisen.
  3. Nach dem Antrag folgt der Insolvenzplan. Nachdem Ihr Insolvenzantrag vom Amtsgericht genehmigt wurde, gilt es zügig einen Insolvenzplan zu erstellen. Wie soll mit dem offenen Schulden umgegangen werden? Welchen Plan der Rückzahlung wäre möglich? Ihr Insolvenzplan muss schlussendlich von einem Insolvenzverwalter genehmigt werden.
  4. Halten Sie sich am Insolvenzplan. Sobald Ihr Insolvenzplan genehmigt wurde, müssen Sie die darin festgelegten Bedingungen auch erfüllen und umsetzen. Dies kann die Abgabe von einigen Ihren Vermögenswerten oder die Zahlung von Schulden beinhalten. Auch muss der Weg aus einer Arbeitslosigkeit gefunden werden.
  5. Erfolgreiche Beendigung der Insolvenz. Sie können die Privatinsolvenz erfolgreich nach 3 Jahren abschließen, wenn Sie alle Bedingungen des Insolvenzplans erfüllt haben. Nach der Beendigung sind Ihre Schulden beglichen und Sie können einen Neuanfang wagen.

Es ist jedoch unbedingt zu beachten, dass eine Privatinsolvenz natürlich auch negative Konsequenzen hat, wie zum Beispiel einen negativen Eintrag bei der Schufa und damit zukünftige Einschränkungen bei der Kreditvergabe. Es ist daher sehr zu empfehlen sich im Vorfeld an eine unabhängige Schuldnerberatung zu wenden. Eine Privatinsolvenz sollte nicht überstürzt entschieden werden, auch wenn dieser Weg durch einige Gesetzesänderungen immer attraktiver erscheint. Es könnte sich eventuell auch lohnen eine Umschuldung alter – vor allem teurer Kredite – anzustreben.

Buchführungspflicht für Selbstständige. Was gilt?

Die Buchführungspflicht für Selbstständige hängt, wie so häufig in Deutschland, von verschiedenen Faktoren ab und kann je nach Bundesland, Rechtsform und Branche unterschiedlich ausfallen. Ich bemühe mich daher um eine allgemeine Antwort für Deutschland:

Buchführungspflicht in Deutschland:

Grundsätzlich gilt für alle Selbstständigen die Buchführungspflicht und zwar unabhängig von ihrer Rechtsform. Eine Ausnahme gibt es nur für Kleinunternehmer nach §19 UStG. Ob die Buchführungspflicht in einem konkreten Fall besteht, hängt vom Erreichen diverser Schwellenwerte ab. So müssen Selbstständige die doppelte Buchführung (Bilanzierung) vollziehen, wenn sie zwei der folgenden drei Kriterien überschreiten:

  • Jahresumsatz von 600.000 Euro
  • Jahresgewinn von 60.000 Euro
  • oder eine Bilanzsumme von 600.000 Euro.

Falls diese Schwellenwerte (noch) nicht überschritten werden, können Selbstständige auf die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zurückgreifen. Eine EÜR ist eine vereinfachte Form der Buchführung, bei der nur die Einnahmen und Ausgaben aufgezeichnet werden. Es bleibt jedoch zu erwähnen, dass es auch in Ausnahmefällen (Branchenspezifisch) eine Buchführungspflicht geben kann. Daher empfiehlt es sich bei unsicheren Grenzfällen einen Steuerberater zu Hilfe zu holen.

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Günstige Gastro-Kredite – So geht es!

Die Gastronomie steht nicht erst seit Corona unter einem erhöhten Finanzierungsbedarf. Die Zinswende der EZB erschwert die Bedingungen nun leider zusätzlich. Vor allem kleinere Selbstständige im Gastro-Bereich leider unter dem Umfeld. Doch auch sie haben noch die Möglichkeit einen günstigen Gastro-Kredit zu erhalten. Dazu haben wir wieder ein paar wichtige Tipps zusammengetragen.

KreditanbieterKreditsummeLaufzeitenKreditanfrage
smava.de - Dispokredit
1.000, – 120.000,- EUR
12 – 144 Monate
Kostenlos anfragen
Iwoca-für-selbstständige
1.000 – 1.000.000,- EUR (Flexible Kreditlinie -Erneuerung/ Aufstockung jederzeit möglich)
1 – 60 Monate (jederzeit erweiterbar)Kostenlos anfragen
Auxmoney-Dispokredit
1.000 – 50.000,- EUR
12 – 60 Monate
Kostenlos anfragen
  1. Bereiten Sie sich gut vor und halten Sie wichtige Dokumente bereit. Es ist essentiell eine überzeugende Geschäftsidee/ Businessplan bzw. Konzept zu haben. Ein solider Businessplan mit einem überzeugenden Finanzplan kann dazu beitragen, dass der Kreditantrag positiv bewertet wird. Dies kann auch die Kreditkonditionen verbessern.
  2. Nutzen Sie unseren Kreditvergleich, um die verschiedene Kreditangebote direkt gegenüberzustellen, um das beste Angebot zu finden. Bitte beachten Sie hierbei, dass sehr lange Laufzeiten auch die Kreditkosten erhöhen.
  3. Selbstständige sind leider häufig auf Sicherheiten angewiesen. Gegenüber Angestellten bleibt die Kreditvergabe leider häufig deutlich restriktiver. Daher kann es helfen, Sicherheiten anzubieten, wie z.B. eine Hypothek auf einem Immobilienbesitz oder eine Bürgschaft von einem Dritten. Ein 2. Kreditnehmer erhöht signifikant ihre Chancen!
  4. Sie sehen beim Thema Finanzen und Kredit nur böhmische Dörfer? Dann scheuen Sie nicht vor externer Beratung durch diverse Finanzexperten.
  5. Checken Sie unbedingt mögliche Förderprogramme vom Bund/ Land/ Kommune bzw. auch der KfW! Es gibt eine Vielzahl an Förderprogramme, die Selbstständigen und Kleinunternehmern helfen können eine günstige Finanzierung zu erhalten. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wäre hier an erster Stelle zu nennen. Gerade für die Gastro-Branche wurden nach Corona viele Möglichkeiten geschaffen.

Nutzen Sie bei weiteren Fragen zum Gastrokredit direkt unser Kommentarfeld oder auch das Unternehmerforum.

Kredit ohne Businessplan? Diese Möglichkeiten haben Sie!

Selbstständige hatten immer schon Probleme bei der Kreditvergabe. Das aktuelle Umfeld erschwert diesen Prozess zusätzlich. Trotzdem bleibt die Nachfragen nach Krediten ohne Sicherheiten und auch Kredite ohne Businessplan sehr hoch! Haben Selbstständige überhaupt noch eine Chance hier fündig zu werden, um eine gute Finanzierung zu halten? Es gibt einige Möglichkeiten, die wir kurz vorstellen möchten.

Kredit ohne Businessplan? Diese Möglichkeiten gibt es!

  1. Bei kleineren Beträgen und vor allem für eine Finanzierung, die nicht sehr lange andauern soll, könnte sich das Kreditkartenlimit als nützlich erweisen. Bei guter Bonität wird die Bank das Limit auch ohne größere Prüfung anheben. Bedenken Sie jedoch die hohen Zinsen! Dies kann und darf nur eine kurzfristige Lösung darstellen.
  2. Kommt ein Privatkredit für Selbstständige für Sie in Frage? Sie könnten versuchen, einen Privatkredit von Freunden oder ihrer Familie zu erhalten.
  3. Crowdfunding für Unternehmer und Selbstständige ist ein immer gewichtigerer Faktor. Eine weitere Option bietet ihnen das Crowdfunding, bei dem Sie auf Plattformen wie Auxmoney oder Invesdor Geld sammeln.
  4. Mikrokredite für Selbstständige als weitere Option für kleinere Kreditsummen. Es gibt auch einige Kreditgeber, die Mikrokredite an Selbstständige schnell und bürokratiearm vergeben. Häufig findet nur eine sehr kleine Prüfung statt. Businesspläne sind gar nicht erforderlich.
  5. Vergleichen Sie die Kreditangebote! Unser Portal bietet eine täglich aktuelle Übersicht! Nutzen Sie bei weiteren Fragen auch unser bekanntes Unternehmerforum.

Zusammengefasst ist ein Kredit ohne Businessplan für Selbstständige durchaus umzusetzen. Abstriche müssen vor allem bei der Kreditsumme hingenommen werden.

Gewerbekredite für Selbstständige – Voraussetzungen, günstige Angebote

Für Selbstständige ist es nach Corona und mit der Zinswende der EZB schwierig geworden einen günstigen Gewerbekredit zu erhalten. Die Banken haben die Vergabekriterien zunehmend angezogen und die Anforderungen an die Kreditwürdigkeit weiter erhöht. Es gibt jedoch einiges für die Selbstständige zu tun, um doch an einen günstigen Gewerbekredit zu kommen:

  • Eine sorgfältige und gut aufgeführte Finanzplanung ist nicht nur für ihr Unternehmer an sich wichtig, sondern es zeigt auch den Banken auf, dass genügend Liquidität vorhanden ist, um den Kredit zurückzuzahlen. Erstellen Sie ein durchdachtes Finanzkonzept, scheuen Sie nicht vor externer Hilfe. Am Ende zahlt sich diese aus.
  • Die Kreditgeber wollen im aktuellen Umfeld lieber mehr als weniger Sicherheiten sehen. Verbessern Sie hier ihre Ausgangslage! Was könnte alles noch als Sicherheit angeboten werden? Immobilien, Fahrzeuge oder andere Wertgegenstände gehöre sicher mit dazu! Je mehr Sicherheit Sie anbieten, desto wahrscheinlicher wird die positive Kreditvergabe und desto günstiger fällt der Zinssatz aus.
  • Haben Sie einen soliden Geschäftsplan? Ein gut ausgearbeiteter Geschäftsplan kann der Bank helfen, ihr Geschäftsmodell besser zu verstehen und das Risiko für einen Kreditgeber zu reduzieren. Überzeugen Sie die Bank!
  • Vergleichen Sie alle Gewerbekredite! Wir bieten Ihnen eine stets aktuelle und ausführliche Übersicht. Nutzen Sie die Möglichkeit des Onlinevergleichs, um die jeweiligen Angebote gegenüberzustellen. Wichtig! Die Angebotsstellung ist kostenlos!
  • Je mehr Eigenkapital desto besser! Ein höherer Eigenkapitalanteil reduziert das Risiko für den Kreditgeber weiter und erhöht so die Chance auf einen positiven Entscheid!

Wie sind ihre Erfahrungen? Bitte nutzen Sie gerne den Kommentarbereich.