Günstige Gastro-Kredite – So geht es!

Die Gastronomie steht nicht erst seit Corona unter einem erhöhten Finanzierungsbedarf. Die Zinswende der EZB erschwert die Bedingungen nun leider zusätzlich. Vor allem kleinere Selbstständige im Gastro-Bereich leider unter dem Umfeld. Doch auch sie haben noch die Möglichkeit einen günstigen Gastro-Kredit zu erhalten. Dazu haben wir wieder ein paar wichtige Tipps zusammengetragen.

KreditanbieterKreditsummeLaufzeitenKreditanfrage
smava.de - Dispokredit
1.000, – 120.000,- EUR
12 – 144 Monate
Kostenlos anfragen
Check 24- Kredit für Selbstständige
1000, – 100.000,- EUR
12 – 120 Monate
Kostenlos anfragen
Teylor
50.000,- EUR bis +1.000.000,- Euro
6 – 60 Monate
Kostenlos anfragen
  1. Bereiten Sie sich gut vor und halten Sie wichtige Dokumente bereit. Es ist essentiell eine überzeugende Geschäftsidee/ Businessplan bzw. Konzept zu haben. Ein solider Businessplan mit einem überzeugenden Finanzplan kann dazu beitragen, dass der Kreditantrag positiv bewertet wird. Dies kann auch die Kreditkonditionen verbessern.
  2. Nutzen Sie unseren Kreditvergleich, um die verschiedene Kreditangebote direkt gegenüberzustellen, um das beste Angebot zu finden. Bitte beachten Sie hierbei, dass sehr lange Laufzeiten auch die Kreditkosten erhöhen.
  3. Selbstständige sind leider häufig auf Sicherheiten angewiesen. Gegenüber Angestellten bleibt die Kreditvergabe leider häufig deutlich restriktiver. Daher kann es helfen, Sicherheiten anzubieten, wie z.B. eine Hypothek auf einem Immobilienbesitz oder eine Bürgschaft von einem Dritten. Ein 2. Kreditnehmer erhöht signifikant ihre Chancen!
  4. Sie sehen beim Thema Finanzen und Kredit nur böhmische Dörfer? Dann scheuen Sie nicht vor externer Beratung durch diverse Finanzexperten.
  5. Checken Sie unbedingt mögliche Förderprogramme vom Bund/ Land/ Kommune bzw. auch der KfW! Es gibt eine Vielzahl an Förderprogramme, die Selbstständigen und Kleinunternehmern helfen können eine günstige Finanzierung zu erhalten. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wäre hier an erster Stelle zu nennen. Gerade für die Gastro-Branche wurden nach Corona viele Möglichkeiten geschaffen.

Nutzen Sie bei weiteren Fragen zum Gastrokredit direkt unser Kommentarfeld oder auch das Unternehmerforum.

Kredit ohne Businessplan? Diese Möglichkeiten haben Sie!

Selbstständige hatten immer schon Probleme bei der Kreditvergabe. Das aktuelle Umfeld erschwert diesen Prozess zusätzlich. Trotzdem bleibt die Nachfragen nach Krediten ohne Sicherheiten und auch Kredite ohne Businessplan sehr hoch! Haben Selbstständige überhaupt noch eine Chance hier fündig zu werden, um eine gute Finanzierung zu halten? Es gibt einige Möglichkeiten, die wir kurz vorstellen möchten.

Kredit ohne Businessplan? Diese Möglichkeiten gibt es!

  1. Bei kleineren Beträgen und vor allem für eine Finanzierung, die nicht sehr lange andauern soll, könnte sich das Kreditkartenlimit als nützlich erweisen. Bei guter Bonität wird die Bank das Limit auch ohne größere Prüfung anheben. Bedenken Sie jedoch die hohen Zinsen! Dies kann und darf nur eine kurzfristige Lösung darstellen.
  2. Kommt ein Privatkredit für Selbstständige für Sie in Frage? Sie könnten versuchen, einen Privatkredit von Freunden oder ihrer Familie zu erhalten.
  3. Crowdfunding für Unternehmer und Selbstständige ist ein immer gewichtigerer Faktor. Eine weitere Option bietet ihnen das Crowdfunding, bei dem Sie auf Plattformen wie Auxmoney oder Invesdor Geld sammeln.
  4. Mikrokredite für Selbstständige als weitere Option für kleinere Kreditsummen. Es gibt auch einige Kreditgeber, die Mikrokredite an Selbstständige schnell und bürokratiearm vergeben. Häufig findet nur eine sehr kleine Prüfung statt. Businesspläne sind gar nicht erforderlich.
  5. Vergleichen Sie die Kreditangebote! Unser Portal bietet eine täglich aktuelle Übersicht! Nutzen Sie bei weiteren Fragen auch unser bekanntes Unternehmerforum.

Zusammengefasst ist ein Kredit ohne Businessplan für Selbstständige durchaus umzusetzen. Abstriche müssen vor allem bei der Kreditsumme hingenommen werden.

Gewerbekredite für Selbstständige – Voraussetzungen, günstige Angebote

Für Selbstständige ist es nach Corona und mit der Zinswende der EZB schwierig geworden einen günstigen Gewerbekredit zu erhalten. Die Banken haben die Vergabekriterien zunehmend angezogen und die Anforderungen an die Kreditwürdigkeit weiter erhöht. Es gibt jedoch einiges für die Selbstständige zu tun, um doch an einen günstigen Gewerbekredit zu kommen:

  • Eine sorgfältige und gut aufgeführte Finanzplanung ist nicht nur für ihr Unternehmer an sich wichtig, sondern es zeigt auch den Banken auf, dass genügend Liquidität vorhanden ist, um den Kredit zurückzuzahlen. Erstellen Sie ein durchdachtes Finanzkonzept, scheuen Sie nicht vor externer Hilfe. Am Ende zahlt sich diese aus.
  • Die Kreditgeber wollen im aktuellen Umfeld lieber mehr als weniger Sicherheiten sehen. Verbessern Sie hier ihre Ausgangslage! Was könnte alles noch als Sicherheit angeboten werden? Immobilien, Fahrzeuge oder andere Wertgegenstände gehöre sicher mit dazu! Je mehr Sicherheit Sie anbieten, desto wahrscheinlicher wird die positive Kreditvergabe und desto günstiger fällt der Zinssatz aus.
  • Haben Sie einen soliden Geschäftsplan? Ein gut ausgearbeiteter Geschäftsplan kann der Bank helfen, ihr Geschäftsmodell besser zu verstehen und das Risiko für einen Kreditgeber zu reduzieren. Überzeugen Sie die Bank!
  • Vergleichen Sie alle Gewerbekredite! Wir bieten Ihnen eine stets aktuelle und ausführliche Übersicht. Nutzen Sie die Möglichkeit des Onlinevergleichs, um die jeweiligen Angebote gegenüberzustellen. Wichtig! Die Angebotsstellung ist kostenlos!
  • Je mehr Eigenkapital desto besser! Ein höherer Eigenkapitalanteil reduziert das Risiko für den Kreditgeber weiter und erhöht so die Chance auf einen positiven Entscheid!

Wie sind ihre Erfahrungen? Bitte nutzen Sie gerne den Kommentarbereich.

Von der Privaten zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung. Welche Möglichkeiten bestehen?

Die Private Krankenversicherung bietet vor allem in jüngeren Jahren deutliche Vorteile, doch sehr häufig gibt es im Alter ab 50+ die ersten langen Gesichter, wenn die Beiträge stets weiter nach oben explodieren. Doch wie kommt man wieder zurück in die GKV? Für unter 50-jährige ist dieser Weg noch deutlich einfacher.

Grundsätzlich können nur bestimmte Personengruppen in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Dazu gehören gehören u. a.:

  • Normale Arbeitnehmer, die zuvor in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren und deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt (im Jahr 2023 liegt die Grenze bei 64.350 Euro brutto pro Jahr).
  • Selbstständige, die ihr Unternehmen aufgeben müssen oder deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.
  • Studenten, die das 30. Lebensjahr vollendet haben oder ihr Studium abgeschlossen haben. Häufig gleichzusetzen mit dem Austritt aus der Familienversicherung.

Wichtig zu beachten ist, dass ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht rückgängig gemacht werden kann. Selbstständige werden den Weg in ein angestellten Verhältnis suchen müssen.

Was genau ist Scheinselbständigkeit? Was droht?

Die Gefahr von Scheinselbständigkeit ist immer wieder ein Thema bei uns im Unternehmerforum. Wir möchte heute mal etwas mehr Licht ins Dunkle bringen. Gerne freuen wir uns über euren Feedback in der Kommentarspalte.

Was ist überhaupt Scheinselbständigkeit?

Scheinselbständigkeit ist eine Art Abwandlung der Selbständigkeit, bei der eine Person formal als selbständig gilt, in Wirklichkeit aber abhängig beschäftigt ist. Das bedeutet, dass sie wie ein Arbeitnehmer arbeitet, jedoch nicht als solcher eingestuft wird und daher keine sozialversicherungsrechtlichen Leistungen wie Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung oder Krankenversicherung erhält. Sie wäre somit auch in die Organisation, Arbeitsabläufe und Hierarchien des Auftraggebers eingebunden und kann nicht frei über Art und Umfang der Arbeit entscheiden.

Was sind typische Merkmale von Scheinselbständigkeit?

  • Nur ein Auftraggeber! Der „Selbstständige“ ist auf einen Auftraggeber angewiesen und arbeitet oft ausschließlich für diesen.
  • Sie arbeitet in den Räumlichkeiten des Auftraggebers oder nutzt dessen Arbeitsmittel.
  • Sie erhält Arbeitsanweisungen und ist in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers wie normale Arbeitnehmer eingebunden.
  • Der „Selbstständige“ ist nicht in der Lage weitere Aufträge anzunehmen und für andere Kunden zu arbeiten.

Scheinselbständigkeit ist unzulässig und kann für beide Parteien (also den „Selbstständigen und den Auftraggeber) rechtliche Konsequenzen haben. Das können dann u. a. Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Bußgelder sein. Daher Vorsicht, wenn Sie nur einen Auftraggeber haben.