Buchführungspflicht für Selbstständige. Was gilt?

Die Buchführungspflicht für Selbstständige hängt, wie so häufig in Deutschland, von verschiedenen Faktoren ab und kann je nach Bundesland, Rechtsform und Branche unterschiedlich ausfallen. Ich bemühe mich daher um eine allgemeine Antwort für Deutschland:

Buchführungspflicht in Deutschland:

Grundsätzlich gilt für alle Selbstständigen die Buchführungspflicht und zwar unabhängig von ihrer Rechtsform. Eine Ausnahme gibt es nur für Kleinunternehmer nach §19 UStG. Ob die Buchführungspflicht in einem konkreten Fall besteht, hängt vom Erreichen diverser Schwellenwerte ab. So müssen Selbstständige die doppelte Buchführung (Bilanzierung) vollziehen, wenn sie zwei der folgenden drei Kriterien überschreiten:

  • Jahresumsatz von 600.000 Euro
  • Jahresgewinn von 60.000 Euro
  • oder eine Bilanzsumme von 600.000 Euro.

Falls diese Schwellenwerte (noch) nicht überschritten werden, können Selbstständige auf die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zurückgreifen. Eine EÜR ist eine vereinfachte Form der Buchführung, bei der nur die Einnahmen und Ausgaben aufgezeichnet werden. Es bleibt jedoch zu erwähnen, dass es auch in Ausnahmefällen (Branchenspezifisch) eine Buchführungspflicht geben kann. Daher empfiehlt es sich bei unsicheren Grenzfällen einen Steuerberater zu Hilfe zu holen.

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2 Gedanken zu „Buchführungspflicht für Selbstständige. Was gilt?

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