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Privatkredit für Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige und Freiberufler können ein Lied davon singen. Bei einer Kreditvergabe über Banken sind oft nur schlechte Konditionen mit sehr vielen Extrasicherungen für den Kreditnehmer drin. Viele Banken schließen Selbstständige sogar grundsätzlich aus.
Für den kreditsuchenden Selbständigen bleibt dann nur die Hoffnung auf einen
Privatkredit. Doch dieser birgt in seiner „Rohfassung“ eben auch einige Gefahren.

  • Wo findet man seriöse Privatkredit-Vermittler?
  • Was passiert, wenn der Kreditnehmer nicht mehr zahlen kann?
  • Es herrscht ein Mangel an Vertrauen auf beiden Seiten bei der privaten Kreditvergabe!

Privatkredite benötigen daher eine Plattform, die zwischen den Kreditgeber und Kreditnehmer fungiert. Seit einigen Monaten gibt es nun diese Plattform in Form eines Kreditmarktplatzes namens Smava.
Ich habe mir diesen natürlich sehr ausführlich angeschaut und getestet. Smava bietet ja nicht nur eine Kreditplattform, sondern sichert die Kredite vor unerwarteten Ausfällen noch ab, damit das Risiko für den privaten Kreditgeber so gering wie möglich gehalten wird.
Bis jetzt musste diese Sicherung allerdings noch nie greifen! Der Kreditmarktplatz funktioniert so gut, dass die ARD schon davon zu berichten wusste. Auch die Stiftung Warentest nahm Smava schon unter die Lupe und konnte kein wirkliches Haar in der Suppe finden.

Smava lohnt sich speziell bei Kleinkredite, allerdings soll hier das Portfolio bald erweitert werden:

  • Kreditsumme: 500,- bis 25.000,- Euro
  • Eff. Jahreszins: kann selbst gewählt werden!
  • Besonderheit: Selbstständige und Freiberufler sind ausdrücklich willkommen und erwünscht!

Die Kreditanfrage ist selbstverständlich online möglich – kostenlos!


>> Direkt zur Anfrage für den Privatkredit bei Smava

Nicht vergessen – Umschulden!

Die Zinsen sind wieder am steigen. Daher sollten Sie sich spätestens jetzt um eine Umschuldung bzw. Kreditablöse Ihrer alten Kredite kümmern. Ihre laufenden Verpflichtungen werden so zusammengefasst und mit einer neuen Rate und neuen günstigen Zinskonditionen berechnet. So können Sie jetzt noch von den niedrigen Zinsen profitieren und bares Geld sparen.
Selbstständige können hier kostenlos eine
Kreditablösung anfragen.
Alle weiteren Interessierten können natürlich auch Ihre Kredite umschulden lassen. Informationen und die Onlineanfrage für die kostenlose
Umschuldung Ihrer Kredite finden Sie im Link.

Freiberuf oder Gewerbe?

Wer eine Existenzgründung plant steht zumeist als erstes vor der Frage, ob er als Freiberufler oder als Selbstständiger, dh. als Gewerbetreibender, in die neue Zukunft starten möchte.
Diese Frage lässt sich allerdings meistens ganz leicht beantworten. Als Freiberufler gilt man nämlich nur, wenn man bestimmte „freie Berufe“ ausüben möchte. Dazu zählen selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder ähnlich gelagerte Tätigkeiten. Wer nicht unter diese Kategorie fällt muss ein Gewerbe anmelden.
In Deutschland werden die freiberuflichen Tätigkeiten durch sog. Standesordnungen geregelt. Wenn man über Freiberufler spricht fallen ebenso oft Begriffe wie die Katalogberufe. Diese geben eine Übersicht wer als Freiberufler tätig sein kann.
Diese Katalogberufe unterteilen sich in die verschiedenen Tätigkeitsbereiche, wie u.a.:
juristischen Berufe, Heilberufe, kreativen Berufe (Künstler etc.), publizistischen Berufen (Reporter etc.), pädagogische Berufe (Dozent etc.) usw.
Der Vorteil bei einem Freiberuf ist sicher das Entfallen der Gewerbesteuer. Allerdings gelten Freiberufler auch als etwas „unterbezahlt“.

Selbstständig und Elterngeld?

Das Elterngeld ist beschlossene Sache. Doch wie funktioniert es für Selbstständige und Freiberufler? Prinzipiell werden 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der vergangenen 12 Monate zur Berechnung herangezogen. Allerdings liegt die Grenze nach oben bei 1.800,- Euro monatlich.
Diese gilt alles zumindest für den „normalen“ Arbeitnehmer. Aber wie schaut es nun mit den Selbstständigen und Freiberufler aus? Diese haben selbstverständlich auch das Recht auf Zahlung von Elterngeld. Man hat jedoch nur indirekt die Möglichkeit die Höhe zu beeinflussen. Berechnungsgrundlage ist der nach Steuerregeln ermittelte Gewinn nach Abzug der darauf zu zahlenden Steuern und der Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Also dient das Betriebsergebnis als Grundlage für die Berechnung. Und hier speziell das Jahr vor der Geburt des Kindes. Als Selbstständiger sollte man daher auch versuchen in den Monaten vor der Geburt des Kindes den Betriebsgewinn möglichst hoch zu halten, um so später eine möglichst hohe Anrechnung für das Elterngeld zu erhalten.