Archiv der Kategorie: Allgemein

Nicht vergessen – Umschulden!

Die Zinsen sind wieder am steigen. Daher sollten Sie sich spätestens jetzt um eine Umschuldung bzw. Kreditablöse Ihrer alten Kredite kümmern. Ihre laufenden Verpflichtungen werden so zusammengefasst und mit einer neuen Rate und neuen günstigen Zinskonditionen berechnet. So können Sie jetzt noch von den niedrigen Zinsen profitieren und bares Geld sparen.
Selbstständige können hier kostenlos eine
Kreditablösung anfragen.
Alle weiteren Interessierten können natürlich auch Ihre Kredite umschulden lassen. Informationen und die Onlineanfrage für die kostenlose
Umschuldung Ihrer Kredite finden Sie im Link.

Freiberuf oder Gewerbe?

Wer eine Existenzgründung plant steht zumeist als erstes vor der Frage, ob er als Freiberufler oder als Selbstständiger, dh. als Gewerbetreibender, in die neue Zukunft starten möchte.
Diese Frage lässt sich allerdings meistens ganz leicht beantworten. Als Freiberufler gilt man nämlich nur, wenn man bestimmte „freie Berufe“ ausüben möchte. Dazu zählen selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder ähnlich gelagerte Tätigkeiten. Wer nicht unter diese Kategorie fällt muss ein Gewerbe anmelden.
In Deutschland werden die freiberuflichen Tätigkeiten durch sog. Standesordnungen geregelt. Wenn man über Freiberufler spricht fallen ebenso oft Begriffe wie die Katalogberufe. Diese geben eine Ãœbersicht wer als Freiberufler tätig sein kann.
Diese Katalogberufe unterteilen sich in die verschiedenen Tätigkeitsbereiche, wie u.a.:
juristischen Berufe, Heilberufe, kreativen Berufe (Künstler etc.), publizistischen Berufen (Reporter etc.), pädagogische Berufe (Dozent etc.) usw.
Der Vorteil bei einem Freiberuf ist sicher das Entfallen der Gewerbesteuer. Allerdings gelten Freiberufler auch als etwas „unterbezahlt“.

Selbstständig und Elterngeld?

Das Elterngeld ist beschlossene Sache. Doch wie funktioniert es für Selbstständige und Freiberufler? Prinzipiell werden 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der vergangenen 12 Monate zur Berechnung herangezogen. Allerdings liegt die Grenze nach oben bei 1.800,- Euro monatlich.
Diese gilt alles zumindest für den „normalen“ Arbeitnehmer. Aber wie schaut es nun mit den Selbstständigen und Freiberufler aus? Diese haben selbstverständlich auch das Recht auf Zahlung von Elterngeld. Man hat jedoch nur indirekt die Möglichkeit die Höhe zu beeinflussen. Berechnungsgrundlage ist der nach Steuerregeln ermittelte Gewinn nach Abzug der darauf zu zahlenden Steuern und der Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Also dient das Betriebsergebnis als Grundlage für die Berechnung. Und hier speziell das Jahr vor der Geburt des Kindes. Als Selbstständiger sollte man daher auch versuchen in den Monaten vor der Geburt des Kindes den Betriebsgewinn möglichst hoch zu halten, um so später eine möglichst hohe Anrechnung für das Elterngeld zu erhalten.