Taxi-Fahrgäste müssen zukünftig mit einer Fahrpreissteigerung von bis zu 25 Prozent rechnen. Das erklärte der Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP), Thomas Grätz, in einem Interview mit dem Magazin „Focus“. „Damit alle Fahrer 8,50 pro Stunde bekommen können, müssen die Tarife im Durchschnitt um 25 Prozent steigen.“ Das ist eine direkte Folge der geplanten Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde. Dadurch verteuern sich auch die Tarife. Die Erhöhung der Fahrpreise müssen allerdings mit den Gemeinden und Kommunen abgesprochen werden. Kay Ruge, der Vize-Geschäftsführer des Deutschen Landkreistages verspricht eine zügige Anpassung der Tarife und die Bemühung, diese trotz der nötigen Erhöhung möglichst sozialverträglich zu gestalten. Aktuell verdienen Taxifahrer durchschnittlich nur 6,50 Euro pro Stunde, wovon viele von ihnen kaum leben können. Der Mindestlohn wurde Anfang des Monats beschlossen und soll noch vor Beginn der Sommerpause flächendeckend eingeführt werden.
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Steuererleichterung für die nächsten Jahre unwahrscheinlich
Bis 2017 sieht der CDU-Vorsitzende, Volker Bouffier, keine Chance auf eine Steuererleichterung. „Für die laufende Wahlperiode sehe ich keine Möglichkeit, die Steuern zu senken“, erklärte der hessische Ministerpräsident, in einem Interview gegenüber der „Welt“. Auch den von der SPD vorgeschlagenen Finanzierungsplan für Steuerentlastungen kleinerer und mittlerer Einkommen, lehnte die CDU als „Steuererhöhung“ ab. Bouffier erklärte, dass die Senkung von Steuern nur mit dem Verlust mehrerer, der von der Regierung geplanten „zentralen Vorhaben“, zu realisieren wäre. Dazu gehört beispielsweise die geplante Rentenverbesserung. Neben einer Steuererleichterung fordert der SPD-Ministerpräsident Carsten Kühl auch die Aufhebung des Bankgeheimnisses und eine höhere Besteuerung von Zinseinnahmen. „Wir können nicht von anderen Staaten verlangen, dass sie unserem Fiskus die Steuerflüchtlinge namentlich offenbaren, wenn wir im eigenen Land nichts dergleichen tun“, rechtfertigte er seine Forderung, in einem Interview mit der „Berliner Zeitung“. Außerdem sollte die 25-prozentige Abgeltungssteuer abgeschafft und statt dessen diesbezügliche Einnahmen wieder mit dem normalen persönlichem Steuersatz belegt werden. Die dadurch erzielten Mehrgewinne könnten die Regierung zum Ausgleich der kalten Progression verwenden die entsteht, wenn die Preise schneller steigen, als die Löhne, was eine Abwertung und damit praktisch eine Verringerung der Einnahmen bedeutet. „Wer die kalte Progression bekämpfen will, dafür aber Steuererhöhungen an anderer Stelle fordert, dem geht es in Wirklichkeit um die Steuererhöhungen“, kritisiert der CDU-Fraktionsvize Ralph Brinkhaus, während sich die FDP vorrangig über die geforderte Abschaffung des Bankgeheimnisses empört. Sie bezeichnete den Vorstoß des SPD-Ministers als „Anschlag auf die Privatsphäre“.
Finanzkrise adé? Griechenland kehrt an Kapitalmarkt zurück
2014, vier Jahre nach dem drohenden Staatsbankrott, kehrt Griechenland allmählich wieder an den Kapitalmarkt zurück. So konnte die griechische Regierung erstmals wieder eine Bank damit beauftragen, griechische Staatsanleihen zu verkaufen. Für Griechenland ist das der nächste Schritt, um wieder Unabhängigkeit von internationalen Hilfen zu erhalten. Seit der ersten EU-Finanzhilfe in Milliardenhöhe, hat die griechische Regierung mehrere strenge Sparauflagen und Reformen durchgesetzt. Die fünfjährigen Staatsanleihen sind für Griechenland ein guter Test, der wieder gewonnenen Kreditwürdigkeit. Um sie attraktiver zu gestalten, werden etwas höhere Zinsen angeboten als diejenigen, die Athen für den Kredit aus dem Euro-Rettungsfonds zahlen muss. Deshalb hofft die Regierung, bis zum Jahresende genügend Kapital aufbringen zu können, um nicht weiter auf EU-Hilfen angewiesen zu sein. Daran hat die Regierung großes Interesse, da die strikten Reformen und Sparmaßnahmen, die als Bedingung an die EU-Hilfen geknüpft sind, heftige Proteste in der Bevölkerung ausgelöst haben. Seit 2010 wird deshalb die Wirtschaft des Landes regelmäßig von Generalstreiks und Protestaktionen lahm gelegt. Griechenland ist der erste Staat der EU, der nach der globalen Immobilien- und Finanzkrise eine mehrere Milliarden große Hilfe von der Europäischen Union beantragen musste.
Regulierung des grauen Kapitalmarkts geplant
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will den sogenannten grauen Kapitalmarkt stärker regulieren, um Verbraucher besser vor dubiosen Finanzprodukten zu schützen. So soll die Finanzaufsichtsbehörde Bafin mehr Durchgriffsmöglichkeiten erhalten, um den „kollektiven finanziellen Verbraucherschutz als weiteren gesetzlichen Auftrag“ gewährleisten zu können. Vor allem für Kleinanleger, denen es an ausreichend Hintergrundwissen fehlt, ist ein „fairer“ Kapitalmarkt notwendig. Der „weitere Regulierungsbedarf“ ist, wie in einer Stellungnahme des zuständigen Ressorts erklärt wurde, ergab sich bei der Aufarbeitung aktueller Beschwerden. Unter anderem soll die Bafin den Verkauf und die Bewerbung von Finanzprodukten verbieten können, „wenn sich dies aus Verbraucherschutzgründen als unerlässlich erweist“. Der „graue Kapitalmarkt“ beinhaltet alle Finanzgeschäfte, die zwar nicht illegal sind, aber bisher nicht durch staatliche Aufsichtsbehörden überprüft und reglementiert werden. Dazu gehören beispielsweise Telefon- und E-Mail-Werbung für Unternehmensbeteiligungen in geschlossenen Fonds, oder diverse Steuersparmodelle. Viele Anbieter werben dabei mit großen Gewinnen, ohne die damit verbundenen hohen Risiken aufzudecken. „Das muss bei der nun angekündigten Gesetzgebung endlich anders werden, damit es nicht im nächsten Jahr das nächste Reparaturgesetz geben muss“, mahnt der Grünen-Politiker Gerhard Schick.
Kritik an Steuerrabatt für Handwerksleistungen
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble erklärte, dass er trotz der wachsenden Kritik an den Steuerrabatten für handwerkliche Leistungen, daran festhalten will. Wie er durch einen Sprecher mitteilen lies, sieht er „keinen Handlungsbedarf“ für eine Änderung. Kritik daran war aufgekommen, nachdem eine Studie aufgedeckt hatte, das die Ziele der Steuerermäßigung – mehr Arbeitsplätze zu schaffen und die Schwarzarbeit in dieser Branche zu verringern – kaum erreicht wurde. Im Auftrag der Regierung hatte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young die bisherigen Ergebnisse der Regelung geprüft. 90 Prozent der von ihnen befragten Haushalte gaben an, dass sie auch ohne den Rabatt ihre Handwerkerleistungen legal durchführen ließen. Auch die Beschäftigungswirkung wurde als gering eingestuft. Das Finanzministerium will jetzt das Gutachten prüfen. Seit 2006 können Privathaushalte 20 Prozent ihrer Handwerkskosten, maximal 1200 Euro, von ihren Steuerzahlungen abziehen, wofür jährlich 1,5 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen veranschlagt werden müssen.