Die derzeit bestehende Straffreiheit für Steuersünder bei Selbstanzeige, spaltet die große Koalition. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht die Straffreiheit eher pragmatisch und argumentiert, dass dem Staat ohne diese Option sehr viele Steuergelder entgehen würden. Eine Verschärfung des Steuergesetzes hält er zwar für möglich, doch er warnt davon, diese zu übertreiben: „Man muss dabei vorsichtig vorgehen, wenn man das Instrument nicht erledigen will.“ Auch Parteikollegin Julia Klöckner sieht keinen Handlungsbedarf. Sie verweist zudem auf die widersprüchliche Haltung innerhalb der Koalitionspartner SPD. So sprechen sich vor allem SPD-Landesminister, wie beispielsweise der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl, für ein Beibehalten der Straffreiheit aus. Kühl: „Wir brauchen volle Kassen, nicht volle Gefängnisse.“ Dagegen kritisiert SPD-Vize Thorsten Schäfer-Gümbel, dass die Strafbefreiung „letztlich nur den Täter vor Bestrafung bewahrt“ und den Rückgang von Steuerhinterziehungen verhindert. Er erinnert außerdem daran, dass eine Weiterentwicklung der strafbefreiten Selbstanzeige im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, sobald dazu Handlungsbedarf besteht. Schäfer-Gümbel: „Aus Sicht der SPD ist der Handlungsbedarf so groß, dass wir den Verzicht auf dieses Instrument für notwendig halten.“ Die SPD fordert eine Deckelung der Summe, für die eine Straffreiheit gewährt wird, um „die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaates wieder gerade zu rücken“.
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Grüne fordern Mindestlohn auch für Minijobs
Die Zahl der Arbeitnehmer die zusätzlich zu ihrem Beruf noch einen Nebenjob ausüben, ist stark gestiegen. Einem Bericht der „Saarbrücker Zeitung“ zufolge, hatten im Sommer vergangenen Jahres 2,62 Millionen sozialversicherungspflichtige Angestellte noch einen oder zwei Minijobs. Das ist fast jeder elfte Arbeitnehmer. Das ist eine Verdoppelung, innerhalb von zehn Jahren. Der Bericht stützt sich auf aktuelle Angaben der Bundesregierung. Nach Meinung der Arbeitsmarkt-Expertin der Grünen, Brigitte Pothmer, zeigt der massive Anstieg, dass viele Angestellte mit ihrem Lohn nicht genug zum Leben haben. Dazu kommt, dass immer mehr Arbeitnehmer lieber Mini-Jobs vergeben, als Mitarbeiter fest anzustellen. Sie forderte deshalb die Regierung dazu auf, den geplanten Mindestlohn von 8,50 Euro nicht nur für alle Berufsbereiche, sondern auch für Minijobs einzuführen.
Facharbeitermangel verschärft sich weiter
Trotz 2,9 Millionen Arbeitslosen, haben viele Unternehmen große Schwierigkeiten, genügend Fachkräfte zu bekommen, um ihre offenen Stellen zu besetzen. In knapp einem Fünftel aller untersuchten Berufe, gibt es zu wenig qualifizierte Arbeitslose. Vor allem in technischen Berufen, sowie im Gesundheits- und Informatikbereich, fehlt es an Fachkräften. Wie schon bei früheren Engpässen, fordern auch diesmal die Unternehmen die Politik dazu auf, die Anwerbung ausländischer Fachkräfte zu erleichtern. Vermutlich mit Erfolg. Zwar versprach gerade die IT-Branche schon vor zehn Jahren, zukünftig rechtzeitig mehr in die Ausbildung zu investieren, doch wie zu erwarten war, ist nichts dergleichen geschehen. Statt dessen sparen inzwischen auch andere Wirtschaftsbereiche Ausbildungskosten ein, wohl wissend, dass sich unsere Regierung jederzeit mit der Drohung eines möglicherweise sinkenden Wirtschaftswachstums erpressen lässt. So kommen aktuell auf 100 Gesuche nach Krankenpflegern nur 29 arbeitslose Pfleger. Ähnlich prekär ist die Lage bei Technikern, Elektrikern, Mechatronikern, oder den sogenannten MINT-Berufen, die alle Berufe aus den Bereichen Informatik, Mathematik, Naturwissenschaft und Technik umfassen. Inzwischen zeichnet sich allerdings schon ab, dass es zukünftig immer schwerer wird, die nötigen Fachkräfte aus dem Ausland zu bekommen, da sich in jenen Ländern, in denen deren Qualifikation den wachsenden Ansprüchen genügt, allmählich auch die Arbeits- und Lebensbedingungen an die unseren anpassen, womit die wichtigste Motivation für die Auswanderung wegfällt. Den Firmen, die bis dahin nicht rechtzeitig für Nachwuchs gesorgt haben, werden die fehlenden Investitionen teuer zu stehen kommen.
Experten warnen vor Ausnahmen bei Mindestlohn
Experten warnen davor, dass die Regierung Ausnahmen bei der Festlegung eines gesetzlichen Mindestlohns vereinbart. Demnach verstoßen solche Ausnahmeregelungen gegen den in der Verfassung garantierten Grundsatz der Gleichbehandlung. So gibt es diesbezügliche Bedenken beispielsweise beim Ausschluss bestimmter Personengruppen. Unionspolitiker hatten gefordert, Rentner, Saisonarbeiter und Studenten vom Mindestlohn, der demnächst auf 8,50 Euro festgelegt werden soll, auszunehmen. In einem von der Grünen-Sprecherin Brigitte Pothmer angeforderten Gutachten wird darauf hingewiesen, dass ein allgemein verbindlicher Mindestlohn eine sogenannte Schutzvorschrift für Arbeitnehmer ist, von der es keine Ausnahmen geben dürfe, da dies eine „verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung darstelle, wenn die in Rede stehende Personengruppe zu den Arbeitnehmern zu zählen ist und sich von der allgemeinen Gruppe nicht so wesentlich unterscheidet, dass eine unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt wäre“. Damit reagierten die Grünen auf die Aussage der bayrischen Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU), die Rentner von der Mindestlohnregelung ausnehmen wollte. Auch die CDU-Vizepräsidentin, Julia Klöckner, hatte sich in dem Sinne geäußert, das der Zusatzverdienst zu regulären Rentenzahlungen nicht zusätzlich schutzwürdig sei.
EEG-Umlage für Unternehmen: Befreiungen müssen erhalten bleiben
Sigmar Gabriel hat sich, in seiner Eigenschaft als Bundeswirtschaftsminister, für das Festhalten an den in Deutschland gewährten Stromrabatten ausgesprochen. Anlass waren geplante Gespräche mit dem EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia, bezüglich des EU-Verfahrens gegen die in Deutschland mögliche Befreiung von der EEG-Umlage, für energieintensive Wirtschaftsunternehmen. „Wir müssen in Deutschland sicherstellen, dass die energieintensive Industrie weiterhin von der EEG-Umlage befreit ist. Alles andere führt dazu, dass wir Deutschland deindustrialisieren“, erklärte Gabriel, während eines Interviews in Brüssel. Die Europäische Union hatte im Dezember ein Untersuchungsverfahren eingeleitet um zu prüfen, ob die gewährten Ausnahmen von der EEG-Umlage, gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Gabriel kritisiert, dass die EU-Kommission versuche, „sich über das Wettbewerbsrecht einen Zugang zu einem Bereich zu schaffen, in dem sie eigentlich keine Zuständigkeit hat, nämlich die nationale Energiepolitik. Nichtsdestotrotz haben wir ein Interesse daran, dass wir einen gemeinschaftlichen Weg finden.“ Die Ausnahmen sind allerdings auch in Deutschland stark umstritten, da die dem Bund so entgehenden Einnahmen durch erhöhte Forderungen an private Stromverbraucher ausgeglichen werden – eine Maßnahme, die in der Bevölkerung nicht auf Verständnis stößt.