Ein norddeutscher Industriebetrieb mit firmeneigenen Kraftwerk, hat vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eventuell nachteilige Folgen der Energiewende geklagt. Durch die neue gesetzliche Regelung, mit der Netzbetreiber zur Stabilisierung des Stromnetzes gezwungen werden können ihre Kraftwerke abzuschalten, oder den erzeugten Strom in das Netz einzuspeisen, sieht die Firma ihr Eigentumsrecht verletzt, wie der Firmenanwalt, Gernot-Rüdiger Engel, in einem Interview gegenüber dem „Handelsblatt“ erklärt. Engel: „Solche drastischen Eingriffe mit existenzgefährdenden Folgen drohen jedem Industrieunternehmen in Deutschland, das ein eigenes Kraftwerk mit einer bestimmten Leistung betreibt.“ Vor allem in der energieintensieven Industriezweigen, wie der Chemie- oder Papierproduzierenden Industrie, bestehe die Befürchtung, so der Anwalt, zu „Geiseln der Politik“ zu werden. Im Namen des Unternehmens fordert er deshalb eine „Generalrevision“, des aktuellen und geplanten deutschen Energierechts, in welche die Wirtschaft stärker eingebunden werden sollte. Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Änderung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes geeinigt, welche unter anderem die derzeitigen Ausnahmeregelungen drastisch reduziert und die Einspeisevergütungen verringert. Sollte die Klage Erfolg erzielen, wären die Auswirkungen immens, da rund fünfzig Prozent aller Industrieunternehmen ihren benötigten Strom selbst produzieren, oder dies für die nahe Zukunft planen.
Archiv der Kategorie: Politik
Die kalte Progression wird wieder zu einer stärkeren Belastung führen
Die kalte Progression wird die Steuerzahler in Deutschland in den nächsten vier Jahren wieder stärker belasten. Mit zusätzlichen Belastungen im zweistelligen Milliardenbereich ist, Berichten der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge, zu rechnen. So ermittelte das Bundesfinanzministerium, dass allein 2017 rund acht Milliarden Euro durch die kalte Progression anfallen, falls der Grundfreibetrag bis dahin nicht erhöht wird. Für die gesamte nächste Amtszeit der Regierung steigt die Summe auf rund 17,5 Milliarden Euro. Die kalte Progression entsteht durch das Zusammenwirken von Preissteigerungen und der Anpassung des Einkommens zustande, wenn die parallel notwendige Anpassung des Steuerfreibetrags versäumt wird, da die Inflation mindestens einen Teil der Einkommenserhöhung entwertet. Dazu kommt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch die geplante Festschreibung des Rentenbeitrags zukünftig höhere Beiträge zahlen müssen, was nicht nur den Einzelnen, sondern die gesamte Wirtschaft in Deutschland belastet. Dem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ liegt ein Bericht des Bundesfinanzministeriums zugrunde, der die Prognose für die Konjunktur der nächsten Jahre aufführt.
Ende für den Gründungszuschuss
Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geänderte Konzept des „Gründercoachings Deutschland für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit„, beinhaltet unter anderem die Abschaffung der 90%-igen Förderung für Firmengründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus. Bis zum 31.12.2013 läuft diese aus. Wer die staatliche Unterstützung noch nutzen möchte, hat bis zum 15. des Monats Zeit, schnell eine Förderung zu beantragen. Dies kann auch online, auf der Webseite der kfw-Bank erfolgen. Ab dem kommenden Jahr wird lediglich noch eine Beratungszuschuss, in Höhe zwischen 50 und 75 Prozent, gewährt. Voraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller sich im zweiten bis fünften Jahr nach der Neugründung des Unternehmens befindet, unabhängig davon, ob die Gründung aus Arbeitslosigkeit heraus vorgenommen wurde, oder nicht. Analysten kritisieren die Entscheidung der Regierung, die Gründungshilfe für Arbeitslose zu streichen. Zwar ist das Risiko zu scheitern, für sogenannte Not-Gründungen größer, als bei Firmengründungen aus „unternehmerischem Pioniergeist“, doch im Endeffekt konnten sich, in den vergangenen Jahren, mehr Start-Ups erfolgreich profilieren, als vorher. Das hier kurzfristig eingesparte Geld wird so lediglich an anderer Stelle, für länger dauernde Unterhaltsbeihilfen eingesetzt werden müssen.
Große Koalition plant Erleichterungen für Teilzeitbeschäftigte
Im Zuge der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD wurde beschlossen, dass beide Parteien die Teilzeitjobs aufwerten wollen. So soll ein Rechtsanspruch auf eine Befristung von Teilzeitarbeit für diejenigen Arbeitnehmer festgelegt werden, die aus familiären Gründen beruflich kürzer treten müssen. Das Ziel der Maßnahme ist es, der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten entgegenzutreten, wie sie beispielsweise bei der Bezahlung, den beruflichen Aufstiegschancen oder bei Qualifizierungsoptionen stattfindet.
Der DGB begrüßte die Entscheidung und verwies darauf, dass bisher für viele Frauen, die wegen ihrer Kinder nicht Vollzeit arbeiten konnten, die Teilzeit das Ende ihrer Karriere bedeutet hatte. „Einmal Teilzeit, immer Teilzeit“, erklärte die DGB-Vizepräsidentin, Elke Hannack. Sie lobte den gesetzlichen Anspruch, die Arbeitszeit nach Möglichkeit wieder aufstocken zu können. Zudem soll die Elternzeit zukünftig etwas flexibler sein, wie die SPD-Vize Manuela Schleswig, nach der Beratung der Koalitionsgruppe für Familie und Gleichstellung, bekannt gab: „Dazu sollen auch ohne die Zustimmung des Arbeitgebers zukünftig 24 statt zwölf Monate zwischen dem dritten und dem vierzehnten Lebensjahr des Kindes von Müttern oder Vätern in Anspruch genommen werden können. Eltern sollen flexibler und individueller entscheiden können, wie sie die Elternzeit nehmen wollen.“ Damit sollen Eltern in die Lage versetzt werden, die Elternzeit besser an die „individuellen Bedürfnisse ihres Kindes“ anzupassen.
Zahl der Not-Gründungen leicht gesunken
Arbeitslosigkeit ist die Motivation für sechzig Prozent der StartUps. Das ergab die im „Gründerreport 2010“ veröffentlichte Analyse der Gründerberatung, durch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK). Zwar ist die Zahl der sogenannten Not-Gründungen im vergangenen Jahr um vier Prozent gesunken, doch die meisten Jungunternehmer starten noch immer wegen fehlender Alternativen in die Selbständigkeit. Der Hauptnachteil einer solchen Not-Gründung liegt darin, dass diese StartUps oft nicht gut genug vorbereitet sind. In den über 363.500 Beratungsgesprächen, die in den 80 Stellen der Industrie- und Handelskammer durchgeführt wurden, zeigte sich deutlich, dass diejenigen Gründer, die aus „unternehmerischem Pioniergeist“ heraus entschieden, sich ein eigenes Unternehmen aufzubauen, viel besser wissen was sie erwartet und was die Selbständigkeit von ihnen verlangt. Auch sind sie eher in der Lage, ihre Unternehmensidee zu erklären und wie sie sich deren Umsetzung vorstellen. Während rund zwei Drittel derjenigen, die aus Arbeitslosigkeit heraus ihre Selbständigkeit planen, die Besonderheit ihrer Gründungspläne nicht klar erklären können, sind es bei den aus Unternehmergeist Selbständigen, nur rund ein Drittel. Auch die kaufmännischen Fähigkeiten sind bei Not-Gründern weniger gut ausgeprägt. Fehlende Überzeugungskraft kostet viele Antragsteller die Chance auf einen Gründerzuschuss, wie Andreas Lutz, der Betreiber der Seite „gruendungszuschuss.de“ erläutert: „Die Arbeitsagenturen sind gezwungen, dem rigiden Sparkurs der Bundesregierung zu folgen. Jeder Businessplan, jeder Antrag auf die staatliche Finanzspritze wird derzeit strenger geprüft als je zuvor.“ Empfohlen wird deshalb, sich vorab sowohl schriftlich, als auch verbal, auf einen Unterstützungsantrag vorzubereiten, da eine Firmengründung, ohne finanzielle Beihilfe, schnell zum finanziellen Albtraum werden kann.