Die Hoeneß-Steueraffäre hat nicht nur für Aufsehen gesorgt, sondern auch einen, für das Finanzamt angenehmen, Nebeneffekt. Seit dem Bekanntwerden der Selbstanzeige des FC-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß, ist die Zahl der Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern enorm gestiegen. Nach einem Bericht des „Manager Magazin online“, gingen bereits 6358 Selbstanzeigen bei den Behörden im ersten Halbjahr 2013 ein. Das Magazin stützt sich dabei auf eine Befragung aller 16 Landesfinanzämter. Damit ist schon nach einem halben Jahr die selbe Anzahl von Selbstanzeigen erreicht, wie im gesamten Jahr 2012. Die meisten reuigen – oder wohl eher besorgten – Steuersünder gibt es mit 1580 in Baden-Württemberg, gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit 1076, sowie Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen.
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Privatversicherte wollen zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung
Immer mehr Privatversicherte wollen zurück in eine gesetzliche Krankenkasse. Nach einem Bericht der Zeitschrift „Stern“, betrifft das rund ein Drittel aller privat Versicherten. Das ergab eine Untersuchung des AOK-Bundesverbandes. Dieser erhält immer häufiger Anfragen nach einem Wechsel, zurück in die AOK, oder eine andere staatliche Krankenversicherung. Aufgrund dessen organisierte der Vorstand der AOK, Jürgen Graalmann, eine Umfrage unter Privatversicherten. Graalmann: „Die Ergebnisse sprechen dafür, das heutige System zu überdenken, denn 31 Prozent wollen zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.“ Schon früher hatte er auf die finanziellen Folgen verwiesen, die dadurch entstehen, dass Gutverdiener zu privaten Versicherungen wechseln und nur ältere und geringer Verdienende in den staatlichen Krankenversicherungen bleiben. Jetzt fordert Graalmann, einen neuen „integrierten Versicherungsmarkt“ einzurichten, „in dem für Privatversicherer und gesetzliche Kassen die gleichen Regeln herrschen“. Dazu soll auch ein neues Rückkehrrecht gehören, bei dem die Versicherten ihre bei der Privatversicherung angesammelten Altersrückstellungen in die staatliche Kasse mitnehmen können. Auch die Honorare der Ärzte müssten angeglichen werden, da hohe Differenzen zu einer Ungleichbehandlung der Patienten führt.
Steuersparmodelle werden gestrichen
Bund und Länder haben beschlossen, noch in dieser Legislaturperiode mehrere Steuerschlupflöcher zu schließen. Nach monatelanger Debatte über das Jahressteuergesetz 2013 einigte man sich darauf, drei Steuersparmodelle für Vermögende zu streichen und die private Altersvorsorge zu fördern. Verringert wird die Möglichkeit, mit Hilfe sogenannter Cash-GmhHs Privatvermögen als Betriebsvermögen zu deklarieren, um die Erbschaftssteuer zu verringern. Zwar bleiben Cash-GmbHs weiterhin eine Option, doch dürfen in diesen nur noch maximal 20 Prozent des Vermögens angelegt werden. Auch die bisherige Möglichkeit mit Anteilen von „Rett-Blockern“ die Grunderwerbssteuer zu umgehen, wird drastisch eingeschränkt. Steuern zu sparen, über den An- und Verkauf von Gold über ausländische Firmen, ist nach Bestätigung der Gesetzesvorlage überhaupt nicht mehr vorgesehen. Dadurch soll, nach Angaben des Bundesfinanzministerium, jährlich ein dreistelliger Millionenbetrag eingespart werden. Das Geld kann für Steuererleichterungen bei der privaten Altersvorsorge, oder beispielsweise für die Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen Verwendung finden. Die für die Union schwerste Änderung ist jedoch sicher die steuerliche Gleichstellung für Lebenspartnerschaften. Diese war bereits im Februar vom Verfassungsgericht gefordert worden und soll noch vor Herbst gesetzlich verankert werden.
„Investitionszuschuss Wagniskapital“ kommt an
Der von der Bundesregierung seit Mitte Mai angebotene „Investitionszuschuss Wagniskapital„, wird sehr gut angenommen. Bereits 143 Anträge gingen in den ersten zwei Wochen beim Bundeswirtschaftsministerium ein. Bisher erhielten 35 kapitalsuchende Unternehmen einen positiven Bescheid. Der „Investitionszuschuss Wagniskapital“ ist eine Maßnahme für ganz Deutschland, mit dem jungen, innovativen Unternehmen das Start up erleichtert werden soll. Bezuschusst wird damit Beteiligungskapital von Firmen, die bereit sind in junge Firmen zu investieren. 20 Prozent der bereitgestellten privaten Investitionssumme übernimmt dabei der Staat. Jungunternehmer die ein fortschrittliches Firmenkonzept vorzuweisen haben, können dafür die sogenannte IVZ Förderfähigkeitsbescheinigung beim BAFA beantragen. Informationen bietet das Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. und kann online unter ivz.band@business-angels.de abgerufen werden.
Gründungszuschuss wird 2014 gestrichen
Wer arbeitslos ist und sich trotzdem selbständig machen möchte und dafür finanzielle Unterstützung benötigt, muss sich beeilen. Wie jetzt bekannt wurde, soll Ende des Jahres der Gründungszuschuss komplett abgeschafft werden. Bereits 2011 gab es diverse Kürzungen. Klar ist die Entscheidung der Regierung nicht, denn das Modell des Gründungszuschuss hat sich als sehr erfolgreich erwiesen. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen erklärte jedoch jetzt, dass die Förderperiode für Gründungszuschüsse zum Jahresende ausläuft und nicht verlängert werden soll. „Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, der Gründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit völlig den Garaus zu machen“, kritisiert die Grünen-Politikerin, Brigitte Pothmer, in einem Interview mit der Zeitschrift „Die Welt“. Schon die 2011 vorgenommenen Kürzungen hatten die Zahl der Unternehmensgründungen, aus der Arbeitslosigkeit heraus, um 90 Prozent gesenkt. Die Entscheidung der Regierung ist vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil sich der Gründungszuschuss als sehr erfolgreich erwiesen hat. Erste Auswertungen ergaben, dass rund 80 Prozent aller so geförderten Unternehmensgründer, die ersten zwei Jahre der Selbständigkeit erfolgreich bewältigen konnten und ihr Unternehmen noch immer besteht. Nicht nur, dass die Hürde vor einem Wechsel in die Selbständigkeit durch die fehlende Unterstützung größer ist, auch diejenigen, die trotzdem diesen Schritt wagen, haben es schwerer zu bestehen, da die fehlende Beratung sich langfristig nachteilig auf die Unternehmensentwicklung auswirkt. Bis zum Jahresende können noch Anträge auf Unterstützung gestellt werden, wobei der Antrag vor dem 31. Dezember eingereicht worden sein muss, da alle Anträge, die bis dahin nicht bearbeitet werden konnten, automatisch abgelehnt werden.
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