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Ministerium plant scharfe Einschränkungen für Spielautomaten

Für Gastronomen waren Zigaretten- und Glücksspielautomaten bisher willkommene, passive Nebeneinkünfte. Zukünftig könnte es für sie jedoch schwerer werden, allein durch die Bereitstellung des Platzes die Kasse aufzubessern. Einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge, plant das Wirtschaftsministerium schärfere Auflagen für den Betrieb von Glücksspielautomaten, um Spieler vor zu hohen Verlusten zu schützen. So soll in Gaststätten die mögliche Zahl an Automaten – bisher sind drei Stück pro Lokal zulässig – auf ein Geräte verringert werden. Zudem möchte das Ministerium durchsetzen, dass in die Automaten eine Sperre installiert wird, die für regelmäßige Spielunterbrechungen sorgt. Dadurch soll vermieden werden, dass Spieler „ihren Verlusten nachjagen“. Die Automaten-Wirtschaftsverbände reagierten empört auf die geplanten Einschränkungen. Sie verwiesen außerdem darauf, dass Gastwirte, die rund 50 Prozent der Erträge aus Spielautomaten erhalten, am stärksten darunter zu leiden hätten. Zwar beruht die Kritik der Hersteller und Betreiber von Spielautomaten allein auf Eigeninteresse, doch tatsächlich wäre es, nach dem eingeführten Rauchverbot, bereits die zweite Neuregelung in wenigen Jahren, die zu Lasten der Gastwirte geht und deren Einnahmen mindert.

Existenzgründungen sinken um 70%

Wie erwartet ist die Zahl der neuen Existenzgründungen, seit der Kürzung der staatlichen Zuschüsse, stark gesunken. So haben Arbeitslose, die sich selbständig machen wollten, seit einem Jahr keinen Rechtsanspruch mehr auf Zuschüsse von der Arbeitsagentur. Ob ein Arbeitsloser finanzielle Unterstützung bekommt, hängt seitdem ausschließlich vom Ermessen des für ihn zuständigen Arge-Mitarbeiters ab. Innerhalb von 12 Monaten sank die Zahl der Gründungswilligen um 70 Prozent. Katrin Kress, von der Existenzförderung- und Fördermittelberatung bei der Industrie und Handelskammer erklärt, dass das allerdings nicht nur Nachteile hat. Zwar ist es wesentlich schwerer geworden, ohne Eigenkapital in die Selbständigkeit zu wechseln, dafür fielen jedoch auch die Zahl der sogenannten Notgründungen weg. Jetzt melden sich nur noch Jungunternehmer bei der IHK, die wirklich „gründen möchten und nicht gründen müssen“. Dadurch sinkt auch die Zahl der Pleiten und Abbrüche. Rund 50 Prozent der Neugründungen der letzten Jahre waren nicht von Dauer. Trotzdem bleibt eine Differenz; Jungunternehmer die es in der Vergangenheit mit Hilfe der staatlichen Unterstützung geschafft haben und mit ihrem Konzept erfolgreich wurden – die ohne diese Starthilfe aber auf eine Firmengründung verzichten müssen.

Rentenversicherungspflicht ist vom Tisch

Das geplante, heftig umstrittene Gesetz zur Rentenversicherungspflicht für Selbständige, ist in dieser Legislaturperiode keine Thema mehr, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gab. Es war von der Bundesministerin Ursula von der Leyen (CDU) angeregt worden. Demnach hätten Selbständige gezwungen werden können, bis zu 400 Euro monatlich in eine staatliche oder private Altersvorsorge zu investieren. Damit sollte vermieden werden, dass auch Selbständige, die nicht regelmäßig in die staatliche Rentenkasse eingezahlt haben, nach Erreichen des Renteneintrittalters vom Staat finanziell unterstützt werden müssen. Von der Leyen: „Alle Selbständigen sollten im Grundsatz eine Pflicht zur Altersvorsorge haben – weil sonst das Risiko bei der Gemeinschaft liegt, die Grundsicherung zahlt, wenn am Ende das Geld nicht reicht. Der Porsche in der Garage oder der Rembrandt an der Wand werden aber sicher nicht reichen. Die Altersvorsorge für Selbständige muss auskömmlich, nachhaltig und pfändungssicher sein”. Die Kehrseite der Forderung ist jedoch, dass ein Großteil der Selbständigen eben keinen Porsche in der Garage hat, sondern gerade so von ihren Einnahmen leben können und eine weitere Versicherungspflicht sie zwingen würde, ihr Gewerbe ganz aufzugeben. Auch für Jungunternehmer würde eine solche Verpflichtung den Einstieg in die Selbständigkeit erschweren. Das liegt wiederum auch nicht im Interesse der Regierung, da sie auf mehr Eigeninitiative arbeitsloser Arbeitnehmer hofft, um die wachsende Arbeitslosigkeit einzudämmen.

Arge-Chef will Zuschüsse für Selbständige überprüfen

Für junge Selbständige könnte es zukünftig wieder schwerer werden, ohne ausreichend Eigenkapital ein Unternehmen zu gründen – zumindest wenn es nach Arbeitsagentur-Chef Frank Jürgen Weise geht. So erklärte er in einem Interview, dass es „Überlegungen gäbe“, die derzeitige Möglichkeit für Selbständige, ihr Einkommen durch Hartz-IV aufzubessern, zu ändern. Als Grund gab er an, dass sich die Zahl der selbständigen Aufstocker seit 2007 fast verdoppelt habe. 127.000 Selbständige müssen derzeit, wegen zu geringer Einnahmen, Zuschüsse beantragen. „Wir haben bei manchen Selbständigen mit Hartz IV-Bezug den Eindruck, dass der Bezug der Grundsicherung zum Geschäftsmodell gehört – ein Teil des Einkommens wird selbst erwirtschaftet, der andere Teil wird mit Hilfe der staatlichen Grundsicherung abgedeckt. Das kann nicht sein“, erklärt Weise. Vor allem die Geschäftsmodelle Selbständiger, die über längere Zeiträume auf Hartz IV angewiesen sind, sollten deshalb von den Mitarbeitern der Arbeitsagentur geprüft und gegebenenfalls abgelehnt werden. Davon sind in hohem Maße Jungunternehmer betroffen, die nicht über das nötige Startkapital verfügen, um sich damit längere Zeit finanziell über Wasser zu halten. Ihnen könnte dann, sollte der Vorstandschef der Arbeitsagentur mit seinen Forderungen Erfolg haben, die Kündigung der Selbständigkeit aufgezwungen werden. Es stellt sich allerdings die Frage, inwieweit der Chef dieser Behörde damit seine Kompetenz überschreitet. Es ist nicht seine Aufgabe darüber zu befinden, wer Leistungen erhält – das ist Regierungssache – sondern dafür zu sorgen, dass die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß gezahlt werden.

Steuerabkommen mit Schweiz gescheitert

Das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz, dass die Besteuerung deutscher Vermögen auf Schweizer Banken regeln sollte, ist im Bundesrat gescheitert. Der Bundesrat verweigerte die nötige Zustimmung mit der Begründung, dass dadurch keine Steuergerechtigkeit erlangt und Steuerhinterzieher noch belohnt würden. Außerdem enthält der Vertragsentwurf noch immer zu viele Schlupflöcher, so dass Schwarzgeldkonten auch zukünftig nicht vollständig erfasst werden könnten. Die Regierung verwies auf die erwarteten zusätzlichen Einnahmen in Milliardenhöhe und schaltete den Vermittlungsausschuss ein, in der Hoffnung, doch noch eine Einigung mit SPD und Grünen erzielen zu können. Der Vertrag mit der Schweiz sieht vor, dass alle auf Schweizer Banken gebunkerten Vermögen mit einer Pauschalsteuer von 21 bis 41 Prozent durch Schweizer Behörden versteuert werden, ohne das die Schweiz verpflichtet wäre, die Namen der Steuerhinterzieher zu nennen. Norbert Walter-Borjans, einer der Gegner des gescheiterten Abkommens, begründet seine Ablehnung mit der Ungerechtigkeit, gegenüber ehrlichen Steuerzahlern. Bei einem solchen Vertrag, müssten sich „ehrliche Steuerzahler wie Trottel vorkommen“.