Die Ich-AG, die als wichtige Säule der Arbeitslosenbekämpfung noch von der Rot-Grünen Regierung eingeführt wurde, hat viele Menschen motiviert, sich selbständig zu machen. Damit könnte allerdings bald Schluss sein, da die amtierende Regierung ihre Unterstützung für Jungunternehmer immer weiter kürzt. Darunter leiden auch die Bereiche, in denen händeringend Arbeitskräfte gesucht werden, wie die Pflegebranche. Bisher wurde Arbeitslosen die sich selbständig machen wollten, neun Monate lang ihr Arbeitslosengeld (ALG1), zzgl. 300 Euro weiter gezahlt. Anschließend wurden sie mit 300 Euro für die darauf folgenden sechs Monate unterstützt. Das reichte den meisten, um sich einen Grundstock aufzubauen und im Anschluss genug zu verdienen, um regelmäßig auch die mit der Selbständigkeit verbundenen höheren Kosten, wie beispielsweise die Kranken- und Rentenversicherung, tragen zu können. Diese Zuschüsse wurden jetzt von der Regierung jedoch massiv gekürzt. Monika Schmudde, Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit in Heide, erläutert die Änderung: „Im Prinzip wurde die Regelung umgekehrt. Seit dem 28. Dezember bekommen die Jungunternehmer nun nur noch sechs Monate lang die Summe aus ALG I und 300 Euro.“ Die Zeit in der es nur 300 Euro gibt wurde um drei Monate verlängert. Insgesamt sind die Zuschüsse also um die Höhe der Zahlungen von 3 Monaten ALGI gesunken. Wesentlich schwerer wiegt allerdings, dass potentielle Existenzgründer jetzt Kriterien erfüllen müssen, die sie kaum beeinflussen können, da die Entscheidung ob sie als Existenzgründer geeignet sind, allein im Ermessen der ARGE-Mitarbeiter liegt. Diese wiederum bekommen Vorgaben über die Höhe der Einsparungen die sie erreichen müssen, so dass eine freizügige Unterstützung nicht zu erwarten ist. Kein Recht auf Unterstützung für eine Ich-AG erhalten außerdem Arbeitslose die in einer Branche Erfahrung haben, in der Mitarbeiter gesucht werden und sie gute Chancen auf Vermittlung haben – wobei mit den „guten Chancen“ auch Jobs bei Zeitarbeitsfirmen, deren Gehalt durch Sozialleistungen aufgestockt werden muss, inbegriffen sind. Gleichzeitig sollen noch in diesem Jahr die finanziellen Anforderungen an Selbständige steigen, wenn diese vom Gesetzgeber gezwungen werden, eine Mindestsumme von 250,-Euro monatlich für die Rente zurück zu legen.
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Fehlende Frauenquote verringert Wettbewerbschancen
Das es in Deutschland keine gesetzliche Frauenquote gibt, kann sich für deutsche Unternehmen langfristig als Nachteil im europäischen Wettbewerb erweisen. Schon jetzt können sich viele Unternehmen aus Deutschland beispielsweise nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen in Frankreich oder Spanien beteiligen, weil sie den dort vorgeschriebenen Anteil an weiblichen Führungskräften nicht vorweisen können. „Wenn sich ein deutsches Unternehmen für eine öffentliche Ausschreibung in Spanien bewerben will, dann hat das nur Aussicht auf Erfolg, wenn es die spanische Frauenquote erfüllt“, erläutert die EU-Justizkommissarin Viviane Reding. Die EU-Kommissarin plant noch in diesem Sommer Vorschläge für eine einheitliche Frauenquote in Europa auszuarbeiten. Bisher sträubt sich in Deutschland allerdings nicht nur die Wirtschaft dagegen. Die deutsche Regierung lehnt eine Frauenquote für Führungspositionen ebenfalls ab. Auf den Vorstoß der EU reagieren CDU-Spitzenpolitiker jedoch verschieden. „Wir brauchen jetzt eine gesetzliche Regelung für mehr Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft“, erklärt unter anderem die Vorsitzender der Frauen-Union, Maria Böhmer in einem Interview mit der „Rheinischen Post“. Die amtierende Bundesarbeitsministerin, Ursula von der Leyen, findet dagegen eine solche Frauenquote unnötig und hofft auf diesbezügliche Selbstverpflichtungen der Unternehmen.
Gemeinden profitieren von höheren Gewerbesteuereinnahmen
Die in den vergangenen Jahren gestiegene Zahl der Selbständigen, hat die großen Defizite vieler Kommunen deutlich schrumpfen lassen, wie ein Sprecher des Statistischen Bundesamts erfreut mitteilen konnte. So sank das Deutschlandweite Gesamtdefizit der Gemeinden von knapp 6 Milliarden, auf 2,9 Milliarden Euro. Hauptsächlich verantwortlich dafür waren die gestiegenen Steuereinnahmen, die einerseits durch die gute Konjunktur der letzten zwei Jahre und andererseits durch die höhere Zahl an Unternehmern zusammen kamen. Die Einkünfte aus der Gewerbesteuer stiegen um 5,2 Prozent und betrugen Ende 2011 191,7 Milliarden Euro. Die dadurch ebenfalls höheren Personalkosten waren geringer als die generierten Mehreinnahmen. Insgesamt knapp 70 Milliarden Euro, nahmen die Kommunen 2011 ein, was einem Anstieg um mehr als 9 Prozent entspricht.
Selbständige sollen Rentenzahlungen vorweisen
Zukünftig sollen Selbständige nachweisen, dass sie für ihr Alter vorgesorgt haben. Die Bundesarbeitsministerin, Ursula von der Leyen, legte Ende dieser Woche ein erstes Eckpunktepapier vor, dass ihre geplanten Maßnahmen für die Bekämpfung der Altersarmut beinhaltet. Einer der wichtigsten Neuregelungen ist die Verpflichtung für selbständige Unternehmer, für ihren Ruhestand Vorsorge zu treffen. Zwar bleibt es jedem selbst überlassen, wie er dies tun möchte, kann er jedoch keine ausreichende Vorsorge nachweisen, muss er in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Für alle Selbständigen, die zwischen 30 und 50 Jahre alt sind, ist eine noch nicht näher definierte Übergangsregel vorgesehen. Für alle die die 50 bereits überschritten haben, entfällt der Nachweis über eine getroffene Vorsorge. Auch Ärzte, Anwälte, Architekten und Künstler sind nicht davon betroffen, da sie in ihren jeweiligen Versorgungswerken, bzw. der Künstlersozialkasse rentenversichert sind. Nach den bisherigen Plänen von Ministerin v.d. Leyen, sollen Selbständige 45 Jahre lang Beiträge zwischen 250 und 300 Euro monatlich für ihre Rente zahlen müssen, sowie zusätzlich 100 Euro, die zur Absicherung von Arbeitslosigkeit und Erwerbsminderung zurückgelegt werden sollen. Falls sie Beiträge in diese Höhe durchsetzen kann, wird das vermutlich für viele Jungunternehmer das Aus bedeuten.
Regierung plant Gesetz zur Rentenvorsorge von Selbständigen
Die amtierende Regierungskoalition hat es sich zum Ziel gesetzt, noch in diesem Jahr ein Gesetz zu verabschieden, dass Selbständige zwingt, selbst für ihre Rente zu sorgen. Bisher ist dies oft nicht in ausreichendem Maße gegeben, wodurch viele Kleinunternehmer im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen. Selbständige gehören derzeit zu der größten Risikogruppen für Altersarmut. Zwar begrüßt die Arbeitgebervereinigung für Unternehmen aus dem Bereich EDV und Kommunikationstechnologie e. V. den Vorstoß der Regierung, allerdings kritisiert sie die Forderungen einzelner Politiker, Selbständige zu einer solchen Absicherung zu zwingen. Damit wären vor allem Jungunternehmer und Ein-Mann-Firmen oftmals überfordert. Das würde dazu führen, dass ein Großteil von ihnen zusätzliche Sozialhilfe beantragen müsste, was schnell zu einer Schließung des Gewerbes führen kann, da die Mitarbeiter der zuständigen Arbeitsagentur für Arbeit sie als Gegenleistung für eine Aufstockung zwingen kann, eine andere Arbeit anzunehmen. Auch gesetzlich vorgeschriebene Einzahlungen in die staatliche Rentenkasse, lehnt die Arbeitgebervereinigung ab. Selbständige sollten die Anlageform ihrer Rentenvorsorge selbst bestimmen können. „Aus unserer Sicht wäre eine Verpflichtung zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung die schlechteste aller Möglichkeiten“, erklärt der Vorsitzender des Vorstands der AGEV, Leonhard Müller. „Denn dann würde der Schwerpunkt der Vorsorge nicht in einem kapitalgedeckten, sondern im Umlagemodell zementiert werden. Viele Selbstständige zahlen schon heute aus ureigenem Interesse in großem Umfang in Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen und Aktienfonds ein oder haben mit Immobilien vorgesorgt.“ Deshalb sei es wichtig, so Müller, dass den Betroffenen die Entscheidungsfreiheit über die Art ihrer Altersvorsorge erhalten bleibt. Auch müsse garantiert werden, dass bereits bestehende Vorsorgeverträge, beispielsweise in Form von Lebensversicherungen und Aktienfonds, auch als Rentenvorsorge anerkannt wird, da es sonst zu einer nicht akzeptablen Doppelbelastung der Unternehmer käme. Außerdem wäre eine sogenannte Schonfrist für Existenzgründer unumgänglich, da diese oftmals nicht über ausreichend Einnahmen verfügen können, die für regelmäßige Beitragszahlungen notwendig sind. Der derzeit im Bundestag debattierte Ausbau der Rürup-Rente sieht die Arbeitgebervereinigung ebenfalls nicht als zielführend an, da es erwiesenermaßen wesentlich lukrativere Spar-Modelle gibt. Es könne auch nicht sein, dass die Regierung gesetzliche Vorschriften für zusätzliche private Investitionen und Vorsorge erlässt, während sie zeitgleich die steuerlichen Vorteile der Selbständigkeit immer weiter abbaut. Müller: „Wer mehr Vorsorge möchte, muss entsprechende Anreize und Handlungsspielräume schaffen und die Bürger nicht immer weiter belasten“.