Zur Verminderung der wachsenden Altersarmut plant die CSU, vor allem Selbständige stärker für ihre eigene Rente verantwortlich zu machen. Einem Pressebericht der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge, sollen Selbständige gesetzlich verpflichtet werden, selbst für ihre Rente zu sorgen. Ein diesbezüglicher Vorschlag soll auf der kommenden „Winterklausur“ der CSU besprochen werden. „Nicht allen Selbständigen ist die Notwendigkeit, für das Alter vorzusorgen, bewusst. Es droht ihnen Altersarmut oder sie fallen in die staatliche Grundsicherung“, erklärt die Berliner CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt, in einem Interview. Ihrer Meinung nach ist das Armutsrisiko bei Selbständigen deshalb so hoch, weil sie sich nicht entscheiden könnten, in eine Rentenversicherung zu investieren. Ob auch die oft prekäre finanzielle Situation, die vielen freiberuflich und selbständig Tätigen keine weiteren Investments erlauben, besprochen werden soll, darüber äußerte sich die CSU-Landesgruppenchefin bisher nicht.
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Kabinett beschließt Mindestlohn für Leiharbeiter
Das Kabinet hat jetzt der Verordnung über eine verbindliche Lohnuntergrenze für Leiharbeiter zugestimmt. Damit erhalten die 900.000 Leiharbeiter, die es mittlerweile in Deutschland gibt, erstmals einen garantierten Mindestlohn. Demnach beträgt ab Beginn kommenden Jahres der Mindestlohn für Leiharbeiter in den ostdeutschen Bundesländern 7,01 Euro und in den westdeutschen Bundesländern 7,89 Euro. Ab November 2012 soll die Lohnuntergrenze dann für den Osten auf 7,50 Euro und für den Westen auf 8,19 Euro herauf gesetzt werden. Dies ist für alle Leiharbeiter gültig, unabhängig davon, ob der Firmensitz der Zeitarbeitsfirma in Deutschland liegt, oder nicht. Der im Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes mitwirkende Claus Matecki, bezeichnete die neue Verordnung als „überfälligen ersten Schritt“. Er betonte aber auch, dass der DGB nicht davon abrücke, auf „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ zu bestehen. Als nächsten Schritt forderte die Gewerkschaft, unterstützt von der Arbeitsministerin, Ursula von der Leyen, eine Angleichung der Löhne von Leiharbeitern an die der Festangestellten. Der Bundesvorsitzende des Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt, Wolfgang Stadler, kritisierte, dass die vereinbarte Lohnuntergrenze viel zu niedrig sei. Stadtler: „Wer von Zeitarbeit leben muss, bleibt arm dran“. Zeitgleich mit der Einführung der Lohnuntergrenze für Zeitarbeiter, wurde vom Kabinett auch eine Erhöhung des Mindestlohnes um rund 30 Cent pro Stunde, für Gebäudereiniger und für die Angestellten des Dachdecker-Handwerks festgelegt.
Regierung plant höhere Obergrenze für Mini-Jobs
Inzwischen hat sich die Regierungskoalition darauf geeinigt, dass die Obergrenze der sogenannten 400-Euro-Jobs auf 450 Euro angehoben werden soll. Damit ist beabsichtigt, die Inflation der vergangenen Jahre auszugleichen. Für die Mini-Jobs, die für Teilzeitarbeit mit einem Verdienst von maximal 800 Euro eingerichtet wurden, wird die neue mögliche Obergrenze auf 850 Euro festgelegt. Bei diesem Modell zahlt der Arbeitgeber bis zu 400 Euro den gesamten Sozialversicherungsanteil. Von 400 bis 800 Euro wird ein sich linear erhöhender Prozentsatz des Sozialversicherungsanteils vom Arbeitnehmer getragen. Beide Job-Modelle eignen sich besonders für Selbständige, deren Geschäft noch im Aufbau ist und die noch keine Vollzeitkräfte brauchen, beziehungsweise sie sich nicht leisten können. Die Grünen kritisierten die geplante Erhöhung der Midi- und 400-Euro-Jobs, da sie darin eine „Niedriglohnfalle“ sehen, die langfristig die Einkommensmöglichkeiten für Arbeitnehmer verringern könnten.
Erasmus für Gründer & Jungunternehmer
Das 2009 von der EU begonnene Pilotprojekt „Erasmus for Young Entrepreneurs“ (EYE) bietet Unternehmensgründern die Möglichkeit, bei bereits erfolgreichen Unternehmern innerhalb Europas zu lernen. Dadurch sammeln Jungunternehmer nicht nur wertvolle Erfahrungen, sondern sie können auch erste, wichtige Kontakte mit potentiellen Geschäftspartnern knüpfen. Das Programm organisiert die Mitarbeit der Gründer bei größeren Projekten und unterstützt sie beim Aufbau ihres eigenen Unternehmens. Teilnehmen kann Jeder, der die Unternehmensgründung plant oder innerhalb der vergangenen 3 Jahre damit begonnen hat. Als Kontaktstellen dienen die Handelskammer und verschiedene lokale Gründerzentren. Anfallende Unterhalts- und Reisekosten für den Aufenthalt in anderen EU-Ländern werden durch EYE gedeckt. Dabei gibt es weder Alters- noch Branchenbeschränkungen. Nicht nur die angehenden, auch die Gastunternehmer profitieren von dieser Kooperation. So erhalten sie durch die Zusammenarbeit nicht nur die Chance auf neue Kooperationspartner, sie profitieren auch von neuen, innovativen Ideen ihrer Gastmitarbeiter. Wer sich vorab über die verschiedenen Optionen des Förderungsprogramms informieren, oder online bewerben möchte, kann dies auf der offiziellen Webseite von EYE tun: http://www.erasmus-entrepreneurs.eu/page.php?pid=051
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungchancen gestoppt?
Das geplante „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ wird doch nicht wie ursprünglich geplant am 1. November 2011 in Kraft treten. Der Widerstand gegen das geplante Gesetz war so groß, dass sich jetzt der Vermittlungsausschuss mit den umstrittenen Punkten beschäftigen muss. Vor allem drei Bereiche sind strittig: Die Förderdauer des Gründungszuschusses soll gekürzt werden, die Förderung von Firmen, die gezielt Jugendliche mit Qualifizierungsmaßnahmen unterstützen soll nach dem Willen der Arbeitsministerin, Ursula von der Leyen, gestrichen werden und der Eingliederungszuschuss für Arbeitnehmer über 50 Jahren wird gestrichen. Auch soll zukünftig den Mitarbeitern der Jobcenter die fast alleinige Entscheidungsgewalt darüber zugestanden werden, welche Arbeitssuchende die Genehmigung für einen staatlich unterstützten Wechsel in die Selbständigkeit erhalten. Da zeitgleich die dafür zur Verfügung gestellten Gelder auf ein Minimum gekürzt werden, käme die Zustimmung zu diesem Gesetz dem Ende der Gründungsförderung gleich. Unklar ist lediglich, wieso das Gesetz als „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ bezeichnet wird. Es enthält ausschließlich Budgetkürzungen und verschlechterte Rahmenbedingungen für die Wiedereingliederung Arbeitssuchender. Auch wenn die Einführung des Gesetzes auf unbestimmte Zeit verschoben wurde; wer plant, sich mit staatlicher Unterstützung selbständig zu machen, sollte dies zeitnah beantragen, um noch sicher in den Genuß der derzeitigen Förderung zu kommen.