Ende vergangenen Monats wurde das neue „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen“ von der Regierung verabschiedet, dass trotz seines irreführenden Namens vorrangig Einsparungen bei Gründungszuschüssen vorsieht. Dieses wird bereits am 1. November dieses Jahres in Kraft treten. Trotz der Begründung der Gesetz-Gegner, die eine positive Wirkung der Gründungszuschüsse für die Chancen von Jungunternehmern nachweisen konnten, stimmte die Regierungskoalition im Bundestag für das neue Gesetz. „Diese gute Zeit am Arbeitsmarkt wollen wir nutzen und die arbeitsmarktpolitischen Instrumente neu ausrichten“, verteidigte Ursula von der Leyen ihre Entscheidung. Was an der derzeitigen Wirtschaftslage „gut“ sein soll, bleibt unklar. Die geplanten Änderungen sind:
- Der Rechtsanspruch auf einen Gründungszuschuss obliegt zukünftig der Entscheidung der Agentur für Arbeit
- Das Budget wird von 1,8 Milliarden Euro auf 400 Millionen Euro gekürzt – was eine entsprechend geringere Zusagenquote durch die Agentur für Arbeit bewirken muss
- Die bisherige Förderung wird von neun auf sechs Monate gesenkt
- Der bisher für eine Gründungsförderung notwendig Restanspruch von Arbeitslosengeld I wird von 90 Tagen auf 150 Tage herauf gesetzt.
Eine Übergangsregelung ist nicht geplant. Bis zum 31. Oktober sollten deshalb alle, die eine Selbständigkeit planen, ihren Antrag auf einen Gründungszuschuss abgegeben haben, um noch von den alten Regelungen profitieren zu können.