Archiv der Kategorie: Politik

Wann kann ich die Überbrückungshilfe III beantragen?

Viele Selbstständige warten auf die Hilfen des Bundes. Vor allem die Überbrückungshilfe III soll deutlich nachgebessert wurden sein und für deutliche Erleichterungen bei Selbstständigen sorgen. Die Antragsstellung somit die ersehnten Auszahlungen lassen jedoch auf sich warten! Doch heute zum Bund-Länder-Treffen soll es weißen Rauch geben. Der Antrag soll für Unternehmen ab Mittwoch (morgen!) möglich sein. Selbstständige, die einen Direktantrag stellen möchten, müssen sich hingegen noch bis zur kommenden Woche gedulden.

Und noch eine gute Nachricht gibt es zu vermelden! Die Auszahlung der Hilfen soll statt März nun doch schon im Februar erfolgen!

Corona: Welche KfW-Hilfen gibt es für Selbstständige?

Die Corona-Pandemie ist für viele Unternehmer, Selbstständige & Solo-Selbstständige die Herausforderung ihres Unternehmerlebens. Viele Banken haben die Kreditvergabe an Selbstständige nahezu komplett eingestellt, um ihre eigene Bilanz zu schützen. Es bleibt, neben den Hilfen vom Bund, mit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) eine Förderbank, die in dieser Krise durchaus interessante Unterstützungen für Selbstständige anbietet.

Welche Corona-Hilfen bietet die KfW an Selbstständige?

Der KfW-Schnellkredit:

Allem voran wäre der KfW-Schnellkredit 2020 zu nennen.

  • Ein Förderkredit für Anschaffung und laufende Kosten. Also sehr wichtig, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken.
  • Für alle Unternehmen, die seit Januar 2019 am Markt sind.
  • Es wird von der Hausbank keine Risikoüberprüfung verlangt!
  • Die KfW übernimmt 100% Risikoübernahme!
  • Der maximale Kreditbetrag würde 25% des Jahresumsatzes 2019 betragen.
  • Weitere Vorteile: Der Unternehmer hätte bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung. In den ersten 2 Jahren muss keine Tilgung erfolgen!
  • Voraussetzung: Das Unternehmen muss vor Corona noch profitable gewesen sein.

Wo kann man den KfW-Schnellkredit beantragen? In der Regel bei der eigenen Bank oder Sparkasse. Es gibt aber auch einen Online-Antrag für den KfW-Schnellkredit.

Der KfW-Unternehmerkredit:

Der KfW-Unternehmerkredit richtet sich an Unternehmen, die schon länger am Markt sind (mind. 5 Jahre). Die Vorteile sind ansonsten recht ähnlich zum KfW-Schnellkredit. Allerdings übernimmt die KfW nur noch 80% (großen Unternehmen) und 90% (kleinere & mittlere Unternehmen) vom Risiko. Der Zinssatz wäre dafür nochmal günstiger.

ERP-Gründerkredit

Der ERP-Gründerkredit ergänzt den KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind. Die Vorteile und Voraussetzung sind ansonsten nahezu deckungsgleich.

Zusammengefasst:

Die KfW bietet schnelle Hilfe für Selbstständige und Unternehmer mit Liquiditätsengpässen. Vor allem der KfW-Schnellkredit wäre hier zu nennen und zu empfehlen.

>> KfW-Schnellkredit online beantragen

Alle 3 Jahre eine Betriebsprüfung?

Und das soll auch für kleine Betriebe und Selbstständige gelten? Ein neuer Gesetzentwurf der Partei „Die Linke“ schlägt ein Mindestintervall von 3 Jahren für eine Außenprüfungen vom Finanzamt vor. Mindest aller 3 Jahre sollen somit Selbstständige, aber auch Personen mit besonderen Einkünften (Verpachtung etc.), überprüft werden. Die Partie begründet dies unter anderen mit einer höheren Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen.

Die Frage nach der Sinnhaftigkeit bei kleinen Betrieben, wo nur wenig Steuer zusätzlich eingetrieben werden würde und der zusätzlichen Kosten für den enormen Mehraufwand blieb die Partei bisher schuldig. Es besteht somit die Annahme, dass dieser Entwurf eben nur ein Entwurf bleiben wird.

Der gesamte Gesetzesentwurf kann hier nachgelesen werden:

>> Drucksache 18/9125

P2P-Kredite als attraktive Anlageform!

Mario Draghi und die Notenbanker der Welt tragen eine Schuld in sich! Durch eine Nullzinspolitik haben sie viele klassische Anlageformen (Tagesgeld, Sparbuch, Festgeld) zerstört und mittlerweile verunsichern sie sogar die Börsen. Der DAX notiert aktuell knapp 20% unterhalb seines Vorjahreshoch – eine alternativlose und attraktive Anlage schaut anders aus…

Wo soll man sein Geld nun noch anlegen?

Ich nutze seit gut 10 Monaten die Anlagemöglichkeiten der Kreditmarktplätze/ P2P-Kredite. Ein Anlegerpool aus privaten Investoren/ Anlegern finanziert Kreditwünsche von anderen Privatpersonen und Unternehmern. Natürlich können sie entscheiden, welche Projekte sie mit einem Geldbetrag unterstützen möchten. Sogar Kleinstbeträge um 10 Euro sind pro Projekt möglich und eine hohe Diversifizierung ermöglicht dann auch eine gute Risikostreuung.

Ich verwende mittlerweile fast nur noch den international tätigen Anbieter Mintos, welcher eine enorme Anzahl an verschiedenen Kreditprojekten anbietet. Im Gegensatz zu den deutschen Anbietern, wie Auxmoney oder Lendico, ist bei Mintos ohne Probleme auch eine Rendite von 12% zu erreichen. Viele Projekte sind sogar durch eine kostenlose Ausfallversicherung geschützt! Falls es zu Zahlungsausfällen kommt, werden von Mintos die offenen Beiträge (inkl. Zinsen!) übernommen und auf das Konto transferiert. Ein wichtiger Zusatzpunkt, welcher den Anbieter weiter nach oben hebt.

Zusätzlich können im „Auto Invest“ automatisch und nach eigenen Wünschen in Kreditprojekte investiert werden. Sämtliche Arbeit wird einen damit abgenommen. Ich verwende nur noch diese Möglichkeit. So investiere ich aktuell automatisch in Projekte mit bis zu 3 Monaten Laufzeit (ich möchte das Geld nur kurzfristig binden), nie mehr als 25 Euro und nur Projekte mit mind. 12% Rendite.

Fazit nach 10 Monaten:

Es gibt noch gute und sichere Geldanlagen, die ein Rendite im 2-stelligen Prozentbereich selbst kurzfristig erreichen!

>> Weitere Informationen zu Mintos

Gewerbesteuer weiterhin keine Betriebsausgabe! – Update

Personengesellschaften dürfen auch weiterhin die Gewerbesteuerlast nicht als gewinnmindernde Betriebsausgabe gelten machen. Das entschied nun nach erneuter Klage abermals das BFS und bestätigt damit die aktuelle Rechtslage.

Seit dem Umsatzsteuerreformgesetz im Jahre 2008 ist die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe mehr und darf somit nicht mehr gewinnmindernd angerechnet werden.