Nach Meinung des Justiz- und Verbraucherschutzministers Heiko Maas, sollten Kreditinstitute dazu verpflichtet werden, Bankkunden die häufiger ihr Konto überziehen, Alternativen anzubieten. „Wir wollen die Banken verpflichten, ihre Kunden auf niedriger verzinste Alternativangebote und Umschuldungsmodelle hinzuweisen“, erklärte Maas, in einem Interview mit der „Rheinischen Post“. Regelmäßige Überziehungen sind oft der erste Schritt in eine dauerhafte Verschuldung, erläuterte er. Um das zu verhindern wäre es sinnvoll, rechtzeitig auf andere Möglichkeiten zu verweisen. Außerdem kritisierte der Minister die hohen Dispozinsen, als „überzogen und nicht akzeptabel“. Vor allem in der derzeitigen Niedrigzinsphase seien diese unangemessen. In diesem Zusammenhang verlangte er mehr Transparenz bei den Zinssätzen, die für Kunden auch online einseh- und vergleichbar sein sollten. Dispozinsen liegen oftmals im zweistelligen Bereich, wodurch die Schulden von Kunden bei einer Kontoüberziehung schnell wachsen.
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OECD fordert höhere Steuer für Spitzenverdiener
Trotz der Finanzkrise hat sich das Ungleichgewicht zwischen Arm und Reich in den vergangenen dreißig Jahren erheblich vergrößert. Während die niedrigen Einkommen stagnierten und teilweise sogar zurück gingen, wuchsen die Einkommen der Spitzenverdiener. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) forderte deshalb jetzt eine höhere Besteuerung der Spitzenverdiener, um eine gerechtere anteilmäßige Verteilung der Steuerlast zu erzielen. Dem OECD zufolge vergrößerte sich in den USA das Einkommen des reichsten ein Prozent der Amerikaner, in dieser Zeit, um durchschnittlich 47 Prozent, während die ärmsten Menschen das gleiche Einkommensniveau haben, wie in den achtziger Jahren. Erschwerend und unverständlich kommt hinzu, dass in den meisten OECD-Ländern, im gleichen Zeitraum, der Steuersatz für die am besten verdienenden Schichten erkennbar heruntergesetzt wurde. Von ehemals 66 auf 43 Prozent, sank allein der Spitzensteuersatz durchschnittlich. Der Generalsekretär der OECD, Angel Gurria, erklärt: „Ohne konzertierte Politik wird die Lücke zwischen Reich und Arm wahrscheinlich noch größer in den nächsten Jahren.“ Deshalb fordert er, dass die Regierungen dieser Entwicklung, beispielsweise durch eine Reform der Erbschaftssteuer, entgegentreten.
Selbstanzeige: Höhere Strafzahlung bei Steuerhinterziehung beschlossen
Eine Kommission aus sieben Ministern und Staatssekretären der Bundesländer haben eine erste Vorlage für die Verschärfung der Regelung für Selbstanzeigen erarbeitet. Die strafbefreite Selbstanzeige soll zwar weiterhin möglich sein, doch gibt es dafür demnächst höhere Strafzuschläge. Liegt der hinterzogene Betrag zwischen 25.000 und 100.000 Euro, wird zukünftig ein Aufschlag von zehn Prozent der Summe fällig. Ab 100.000 Euro bis zu einer Million Euro, steigt der Strafzuschlag auf 15 Prozent und für Summen über einer Million, müssen 20 Prozent Strafe gezahlt werden. „Steuerhinterziehern steht [damit] der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit offen, sie werden dafür aber verstärkt zur Kasse gebeten“, erklärte der parlamentarische Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums, Michael Meister. Er begrüßte die Einigung der Landesminister. Am 9. Mai soll die Gesetzesvorlage, auf der Jahreskonferenz in Stralsund bestätigt werden. Nils Schmidt, der Finanzminister Baden-Württembergs pries die Entscheidung als positive Entwicklung und einen „guten Tag für alle ehrlichen Steuerzahler“. Die Verschärfung der Bedingungen für Selbstanzeiger sollte auch vermitteln, dass „Steuerbetrug kein Kavaliersdelikt ist“.
Demografische Pause: Warnung vor Wohlstandsknick
Experten warnen vor einem bevorstehenden Wohlstandsknick, der den meisten Deutschen bisher kaum bewusst ist. Noch profitiere Deutschland von einer sogenannten demografischen Atempause, doch bereits in wenigen Jahren, wird sich die gesunkene Kinderzahl, der die Rentnerzahl aus den Kinder-Boom-Jahren gegenüberstehen, massiv auf die Lebensqualität aller Menschen im Land auswirken. Demografen und Finanzexperten rechnen mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die Altersvorsorge. Auch Verluste bei Geldanlagen ist bei einer alternden Gesellschaft zu erwarten. „Die Bundesrepublik erlebt derzeit noch eine demografische Pause, die daher rührt, dass lediglich die relativ schwachen Nachkriegsjahrgänge in Rente gehen“, erklärt der Altersvorsorgeexperte Bert Rürup. Bereits vor dem Jahr 2020, also in weniger als sechs Jahren, wird es nach Meinung von Rürup mit dem relativen Wohlstand in Deutschland vorbei sein. Als möglichen Ausweg empfiehlt er dringend, neben dem Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge, private Rentenvorsorge zu treffen. Noch immer lassen die meisten Deutschen ihre Altersvorsorge schleifen und geben ihr Geld lieber für aktuell nutzbaren Komfort aus. Sicher ist, dass die gesetzliche Rente, aufgrund der sinkenden Zahl an Beitragszahlern, schon bald nicht mehr ausreichen wird, um den Lebensstandard, oder auch nur den Lebensunterhalt zu sichern.
Behörden fragen immer häufiger Kontodaten ab
Die Zahl der Konto-Abfragen durch Behörden sind in Deutschland erheblich gestiegen. So oft wie noch niemals zuvor, wurden in den letzten anderthalb Jahren private Kontodaten von Banken eingeholt. Am häufigsten prüfen Finanzämter und Gerichtsvollzieher, welche Konten oder Depots auf den Namen eines geprüften Steuerzahlers laufen. Mit 142.000 Konto-Abfragen im vergangenen Jahr, verdoppelte sich deren Zahl seit 2012. Trotzdem wird für dieses Jahr noch eine weitere Steigerung erwartet. Allein im ersten Quartal 2014 wuchs die Anzahl der Abfragen auf 48.000. Seit 2005 haben Behörden das Recht Kontodaten abzufragen, wenn beispielsweise der Verdacht auf Sozialbetrug oder Steuerhinterziehung besteht. Seit 2013 haben Gerichtsvollzieher zudem die Möglichkeit, Auskünfte bei der staatlichen Rentenversicherung, oder dem Bundeszentralamt für Steuern einzuholen, sobald Gläubigeransprüche von über 500 Euro vorliegen. Allerdings dürfen bei Banken noch immer nur das Vorhandensein eines Kontos oder Depots und deren Kontonummern, sowie die dazugehörigen persönliche Daten erfragt werden, nicht aber der jeweilige Kontostand. Dieser kann jedoch, bei ausreichendem Verdacht, durch einen Gerichtsbeschluss, oder eine Kontopfändung bekannt gemacht werden.