Wie das Erfurter Bundesarbeitsgericht jetzt entschied, müssen die Betriebsrenten von Arbeitern und Angestellten nicht prinzipiell gleich berechnet werden. Zulässig ist eine unterschiedliche Behandlung der Betriebsrenten, wenn daraus resultierende Ungleichheiten anderweitig ausgeglichen werden. Im vorliegenden Fall bestätigten die Richter damit das „Gesamtversorgungssystem“ einer rheinländischen Firma, die für Angestellte einen höheren Grundbetrag des betrieblichen Versorgungsanteils vereinbarte, als für ihre Arbeitnehmer. Dagegen hatte ein Arbeiter geklagt. Das Bundesarbeitsgericht entschied jedoch, dass der unterschiedliche Grundbetrag zulässig sei, weil die Arbeitnehmer des beklagten Unternehmens durch Zuschläge für Schichtarbeit ein höheres Einkommen erzielten, als die Angestellten, wodurch sie das Gesamtniveau ihrer Rente vergrößern. Der daraus entstehende ungleiche betriebliche Versorgungsteil soll durch den unterschiedlichen Grundbetrag ausgeglichen werden.
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Weiterhin Uneinigkeit beim Mindestlohn
Bisher ist es jedem, nicht durch Tariflöhne gebundenen Arbeitgeber, selbst überlassen festzulegen, wie hoch die zu zahlenden Löhne für verschiedene Arbeitsbereiche sein sollen. Das wird sich vermutlich in naher Zukunft ändern. Erstmals debattiert der Bundestag über ein Mindestlohn-Gesetz. „Mit dem Mindestlohn setzt die große Koalition ein klares Zeichen: Arbeit hat in Deutschland ihren Wert“, erklärte die Arbeitsministerin, Andrea Nahles (SPD). Sie verweist darauf, dass aktuell noch rund fünf Millionen Menschen in Deutschland für Dumpinglöhne arbeiten und ohne einen allgemeinen Mindestlohn, von mindestens 8,50 Euro, keine Chance haben, aus diesem Niedriglohnsektor heraus zu kommen. Trotz anhaltendem Widerspruch der Arbeitgeberverbände, gehen Beobachter davon aus, dass das vorliegende Mindestlohn-Gesetz noch im Juli verabschiedet und vom Bundesrat bestätigt wird. Ab dem 1. Januar kommenden Jahres, soll der Mindestlohn dann flächendeckend gelten. Debattiert wird aktuell noch über die von der CDU geforderten Ausnahmeregelungen, für Jugendliche und Langzeitarbeitslose. Während die Einführung des Mindestlohns als „gesellschaftlicher Fortschritt“ begrüßt wird, warnen vor allem SPD und Grüne vor der Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose. SPD-Abgeordnete Kerstin Griese kündigte an, eine Prüfung dieser Ausnahmeregel, bei der Evaluierung des Gesetzes in zwei Jahren, zu fordern. Auch Jugendliche und Langzeitarbeitslose, bräuchten einen „existenzsichernden Lohn“, wie der Präsident des Sozialverbandes SoVD, Adolf Bauer, anmahnt.
Wie kann man die Motivation im Unternehmen steigern?
Obwohl seit Jahren bekannt ist, dass die Produktivität parallel zur Zufriedenheit der Mitarbeiter einer Firma steigt, fehlt es den meisten Unternehmern am nötigen Verständnis, wie Mitarbeiter am besten zu motivieren sind. Eine gute Möglichkeit um herauszufinden, was verändert werden muss, um das Arbeitsklima zu verbessern, sind Umfragen unter den Mitarbeitern. Mit den daraus erworbenen Erkenntnissen lassen sich Arbeitsabläufe optimieren und die Motivation entscheidend verbessern. Vor dem Erstellen einer Umfrage muss man die angestrebten Ziele festlegen und die dazu passenden Fragen formulieren. Eine Umfrage, die als Grundlage für eine Verbesserung der Motivation dienen soll, müsste beispielsweise neben Fragen zum aktuellen Stand der Motivation und Leistung, auch Fragen zu möglichen Verbesserungen beinhalten. Wichtig für ein ehrliches Feedback ist, dass die Anonymität der Antworten gewährleistet wird. Können sich die befragten Mitarbeiter dessen nicht sicher sein, sind ehrliche Antworten nicht zu erwarten. Beachtet werden sollte auch, dass die ermittelten Änderungswünsche zeitnah umgesetzt werden, damit sie einerseits nicht in Vergessenheit geraten und andererseits die Mitarbeiter merken, dass ihr Arbeitgeber sie ernst nimmt.
Eine erfolgreiche Firma hat glückliche Mitarbeiter!
Gesunde Mitarbeiter sind ein, noch immer oft unterschätzter, wichtiger Faktor des Unternehmenserfolges. Viele Arbeitnehmer fühlen sich durch ihr Arbeitsumfeld gestresst und reagieren darauf mit nachlassender Motivation und bei langfristiger Belastung, mit psychischen Erkrankungen. Seit 13 Jahren registriert das Forschungsunternehmen ‚Gallup Deutschland‘ die emotionale Bindung von Arbeitnehmern an ihren Betrieb. Dieser wird im sogenannten ‚Gallup Engagement Index‘, im Frühjahr vorgestellt. Die in diesem Jahr veröffentlichten Zahlen sind alarmierend. Nur rund 16 Prozent aller befragten Mitarbeiter, fühlen sich ihrer Arbeitsstelle verbunden und sind bereit, sich auch über das normale Maß hinaus für die Unternehmensziele einzusetzen. 67 Prozent gaben an, ihre Arbeit einfach „nach Vorschrift“ abzuleisten und 17 Prozent hatten innerlich bereits gekündigt. „Die Zahlen sind erschreckend, denn Unternehmen sollten ein großes Interesse daran haben, dass ihre Mitarbeiter langfristig gesund und damit leistungsfähig sind“, erklärt der Senior Practice des Consultant bei Gallup, Marco Nink. Was vielen Unternehmern noch immer nicht richtig bewusst ist; unmotivierte Mitarbeiter schmälern den Gewinn. Häufige Arbeitgeberwechsel verursachen ebenso hohe Kosten, wie eine nachlässige Arbeitsweise. Der wirtschaftliche Schaden ist nur schwer zu bemessen und kann am besten durch Vergleiche verschiedener Unternehmen eruiert werden. Unbestritten ist jedoch, dass eine gesunde Unternehmensführung nicht nur den Mitarbeitern nützt, sondern vor allem auch den Betrieben. Nink: „Defizite im Arbeitsumfeld durch schlechte Führung wirken sich aber nicht nur negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen aus, sondern auch auf die Mitarbeiter selbst.“ So erklärten 58 Prozent derjenigen Befragten, die angegeben hatten, sich emotional nicht sonderlich an ihre Arbeitsstelle gebunden zu fühlen, dass sie sich ausgebrannt und lustlos fühlten. Die Folge sind häufige Ausfälle durch stressbedingte Krankheiten. Allein die Zahl der Krankheitstage wegen Burn-out ist, innerhalb der letzten sieben Jahre, um das 18-fache gestiegen. Wie es besser geht, das zeigen viele der erfolgreichen US-amerikanischen IT-Unternehmen, wie Apple, oder Facebook. Aufgrund der von diesen Firmen angebotenen sozialen und gesellschaftlichen Strukturen für Mitarbeiter, empfinden diese ihre Tätigkeit kaum mehr als „Arbeit“, sondern als ihren wichtigsten Lebensbereich – und der anhaltende Erfolg gibt den Unternehmen recht.
Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
Zu sparen lohnt sich auch, wenn man nur kleine Beiträge dafür zur Verfügung hat. Angestellte mit geringerem Einkommen können zudem noch einen Zuschuss, in Form von Vermögenswirksamen Leistungen, vom Arbeitnehmer erhalten. Die Arbeitnehmersparzulage richtet sich nach der Höhe des Einkommens, dem jeweiligen Tarifvertrag und der eigenen Sparrate. Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben alle Angestellten, die unter 2000 Euro, oder gemeinsam veranlagte Ehepaare, die weniger als 40.000 Euro jährlich verdienen. Um die Zulage zu erhalten muss sie beim Finanzamt beantragt werden. Durch den Arbeitgeberzuschuss zuzüglich der gewährten Steuererleichterungen, kann in einigen Jahren durchaus eine lohnenswerte Summe zusammen kommen.