Die Zahl der Konto-Abfragen durch Behörden sind in Deutschland erheblich gestiegen. So oft wie noch niemals zuvor, wurden in den letzten anderthalb Jahren private Kontodaten von Banken eingeholt. Am häufigsten prüfen Finanzämter und Gerichtsvollzieher, welche Konten oder Depots auf den Namen eines geprüften Steuerzahlers laufen. Mit 142.000 Konto-Abfragen im vergangenen Jahr, verdoppelte sich deren Zahl seit 2012. Trotzdem wird für dieses Jahr noch eine weitere Steigerung erwartet. Allein im ersten Quartal 2014 wuchs die Anzahl der Abfragen auf 48.000. Seit 2005 haben Behörden das Recht Kontodaten abzufragen, wenn beispielsweise der Verdacht auf Sozialbetrug oder Steuerhinterziehung besteht. Seit 2013 haben Gerichtsvollzieher zudem die Möglichkeit, Auskünfte bei der staatlichen Rentenversicherung, oder dem Bundeszentralamt für Steuern einzuholen, sobald Gläubigeransprüche von über 500 Euro vorliegen. Allerdings dürfen bei Banken noch immer nur das Vorhandensein eines Kontos oder Depots und deren Kontonummern, sowie die dazugehörigen persönliche Daten erfragt werden, nicht aber der jeweilige Kontostand. Dieser kann jedoch, bei ausreichendem Verdacht, durch einen Gerichtsbeschluss, oder eine Kontopfändung bekannt gemacht werden.
Archiv der Kategorie: Steuer
Aus- und Weiterbildungen können gefördert werden
Äußere Einflüsse, wie der jeweilige Arbeitgeber, der Arbeitsmarkt oder das Arbeitsumfeld, sind wichtige Rahmenbedingungen für den beruflichen Erfolg. Doch obwohl man auch ein wenig Glück für eine gute Karriere braucht, ist zum größten Teil jeder Mensch selbst für seine berufliche Zukunft verantwortlich. Entscheidend beeinflussen kann man seine Chancen zum Beispiel durch die richtige Berufswahl und unabhängig davon, durch die richtige Aus- und Weiterbildung. Trotzdem brechen fast sechst Prozent aller deutschen Schüler die Schule und jeder vierte Auszubildende seine Lehre, ohne Abschluss ab. Der häufigste Grund ist die fehlende Motivation. Während Schüler einfach noch zu jung sind, um die Folgen ihrer Entscheidung in ihrer ganzen Tragweite begreifen zu können, sind Abbrecher einer Berufsausbildung meistens unzufrieden mit dem gewählten Ausbildungsberuf. Glücklicherweise gibt es in Deutschland mehrere Möglichkeiten, fehlende Schul- und Berufsabschlüsse nachzuholen. Allerdings sind Ausbildung oder Umschulungen teuer. Zwar hat jeder Schulabgänger das Recht auf freie Berufs- und Ausbildungswahl, doch bei einer späteren Ausbildung oder Umschulung, werden die dafür anfallenden Kosten nicht automatisch übernommen. Es gibt aber auch die Option eine Förderung zu beantragen. Berechtigt dazu sind alle Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, Arbeitnehmer die in kleinen oder mittelständischen Firmen angestellt sind, Facharbeiter, die ein Meister-BAföG beantragen, sowie Arbeitnehmer, aber auch Selbständige, die nicht mehr als 20.000 Euro bei einer mindestens 15-stündigen Arbeitswoche verdienen. Auch wenn diese Unterstützung an verschiedene Auflagen gebunden sind, lohnt sich die Mühe. Egal für welche Aus- und Weiterbildung man sich entscheidet, sie eröffnen nicht nur neue Berufs- und Karrierechancen, sondern vergrößern auch die Jobsicherheit und ermöglichen einen höheren Arbeitsverdienst. Davon profitieren nicht nur Angestellte. Auch Selbständige gewinnen durch höhere Qualifikationen, an Wissen, Erfahrung und nicht zuletzt an Selbstsicherheit, was sich langfristig auf den Erfolg ihres Unternehmens auswirken wird.
Finanzamt: Steuerrückerstattungen verspäten sich um Monate
Die Wartezeiten auf Steuerrückerstattungen ist in Deutschland länger als je zuvor. Deutsche Steuerzahler müssten in diesem Jahr im Schnitt drei Monate auf ihre Rückzahlung warten. „Die Steuerzahler, die jetzt ihre Steuererklärung einreichen, müssen doppelt so lange auf ihre Rückerstattung warten wie vor zwei Jahren. Das ist ein trauriger Rekord“, kritisiert Thomas Eigenthaler, der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, in einem Interview mit der „Bild“-Zeitung. Und das ist nur die durchschnittliche Wartezeit. Einzelne Steuerzahlen mussten sogar sechs Monate auf ihren Steuerbescheid und die Rückerstattung warten. Als Grund für die langsame Bearbeitung gab das Finanzamt einen flächendeckenden Personalmangel in ihrer Behörde an. Demnach soll es aktuell 20 Prozent weniger Steuerbeamte geben, als für die Menge der zu bearbeitenden Daten nötig wäre.
Kein Garantieanspruch bei Schwarzarbeit
Um Geld zu sparen, greifen vor allem Jungunternehmer oftmals auf Schwarzarbeiter zurück. Doch das kann teuer werden. Mit dem 2004 in Kraft getretenen „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ besteht inzwischen die Möglichkeit, Schwarzarbeit sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich zu verfolgen. So können Auftraggeber wegen Verstoßes gegen das Steuer- und das Sozialrecht, wegen Leistungsbetrug und Steuerhinterziehung belangt werden. Dazu kommt, dass es keine Gewähr für die Qualität der erbrachten Leistungen gibt. So entschied jetzt der Bundesgerichtshof, in einer Klage wegen Pfusch am Bau, dass Bauherren bei der Verpflichtung von Schwarzarbeitern ihren Anspruch auf Mängelbeseitigung verwirken, da alle wissentlich mit Schwarzarbeitern geschlossenen Verträgen nach §134 des BGB ungültig sind. Lediglich wenn der Auftraggeber nicht wusste, dass der ausführende Werkunternehmer illegal arbeitet, bleibt der geschlossene Vertrag wirksam und einklagbar.
Pseudowissenschaften sind keine Werbungskosten
Die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen in Pseudowissenschaften sind nicht Werbungskostenabzugsfähig. Das entschied jetzt das Finanzgericht in einem Fall, bei dem ein Bankmitarbeiter, auf drängen seines Arbeitgebers, einen Fortbildungslehrgang für ein sogenanntes systemisches Coaching absolviert hatte. Dieses zählt zur Psycho- und Pathophysiognomik. Dabei geht es um die „Lehre“, aufgrund physischer Merkmale, wie dem Körperbau, die Kopfform oder die Gesichtszüge, den Charakter einer Person beurteilen zu können. Der für die Auswahl von Lehrlingen zuständige Bankangestellte sollte durch die Ausbildung besser in der Lage sein, zum Geschäft passende Azubis auswählen zu können. Die dadurch entstandenen Kosten, in Höhe von 1800 Euro, wollte der Bankmitarbeiter absetzen. Dem widersprach jedoch zuerst das Finanzamt und dann das eingeschaltete Finanzgericht. Demnach ist die Fortbildung keineswegs notwendig für die Ausübung der Tätigkeit. Kurse in Psycho und Pathophysiognomik gehören als Pseudowissenschaften nicht zu den abzugsfähigen Lehrgängen. Darüber hinaus ist es bedenklich, das eine Bank ihre Mitarbeiter dazu auffordert, sich auf einem Gebiet „weiterzubilden“ das von der Wissenschaft längst als Torheit ad acta gelegt wurde und lediglich von Sympathisanten rechter Gruppierungen genutzt wird.