Bund und Länder haben beschlossen, noch in dieser Legislaturperiode mehrere Steuerschlupflöcher zu schließen. Nach monatelanger Debatte über das Jahressteuergesetz 2013 einigte man sich darauf, drei Steuersparmodelle für Vermögende zu streichen und die private Altersvorsorge zu fördern. Verringert wird die Möglichkeit, mit Hilfe sogenannter Cash-GmhHs Privatvermögen als Betriebsvermögen zu deklarieren, um die Erbschaftssteuer zu verringern. Zwar bleiben Cash-GmbHs weiterhin eine Option, doch dürfen in diesen nur noch maximal 20 Prozent des Vermögens angelegt werden. Auch die bisherige Möglichkeit mit Anteilen von „Rett-Blockern“ die Grunderwerbssteuer zu umgehen, wird drastisch eingeschränkt. Steuern zu sparen, über den An- und Verkauf von Gold über ausländische Firmen, ist nach Bestätigung der Gesetzesvorlage überhaupt nicht mehr vorgesehen. Dadurch soll, nach Angaben des Bundesfinanzministerium, jährlich ein dreistelliger Millionenbetrag eingespart werden. Das Geld kann für Steuererleichterungen bei der privaten Altersvorsorge, oder beispielsweise für die Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen Verwendung finden. Die für die Union schwerste Änderung ist jedoch sicher die steuerliche Gleichstellung für Lebenspartnerschaften. Diese war bereits im Februar vom Verfassungsgericht gefordert worden und soll noch vor Herbst gesetzlich verankert werden.
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Steuerkonzept der Grünen zu Lasten der Mittelschicht
Für ihr Wahlprogramm wurde jetzt von den Grünen ein Steuerkonzept beschlossen, dass nicht nur Spitzenverdiener stärker belastet. Einer Prüfung durch den Steuerexperten Professor Frank Hechtner zufolge, würden auch Ehepaare der Einkommens-Mittelschicht und besser verdienende Singles schon kräftiger zur Kasse gebeten. Betroffen wären Ehepaare, auch mit bis zu zwei Kindern, schon ab einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von 5151 Euro monatlich. Für sie kämen pro Monat 105,97 Euro mehr an Steuern zusammen, also über 1270 Euro jährlich. Ehepaare die gemeinsam über 10.000 Euro kommen, müssten sogar 600 Euro pro Monat mehr Steuern zahlen. Das ergibt sich aus der Änderung des Ehegattensplittings, das auch die SPD anstrebt. Deren Steuerkonzept sieht jedoch eine Schonung bereits verheirateter Paare vor. Auch gut verdienende Singles müssten sich umstellen. Für alle die bis 5872 Euro verdienen, erhöht sich die Steuer nicht. Wer weniger verdient wird sogar ein wenig entlastet. Singles mit einem Bruttoeinkommen von monatlich 8000 Euro würden dagegen zusätzlich 127,66 Euro im Monat bezahlen. Damit wäre von diesem Steuerkonzept auch die obere Mittelschicht betroffen, die Hauptwählergruppe, der Grünen.
Ausgewiesene Betriebskosten müssen angemessen sein
Ausgewiesene Betriebskosten sollten immer angemessen sein. Das musste jetzt auch ein selbständiger Tierarzt feststellen, der versucht hatte, die Kosten für zwei PKW abzusetzen. Neben seinem regelmäßig für die Arbeit verwendeten VW-Multivan, nutzte er auch einen geleasten Sportwagen. Da er nur selten reine Privatfahrten unternahm ging er davon aus, dass die Leasingkosten unter betriebliche Aufwendungen fallen. Das zuständige Finanzamt wies die Forderung jedoch mit der Begründung ab, dass Leasing-Nutzungsrechte nicht zum notwendigen Betriebsvermögen einer Tierarztpraxis gehörten. Außerdem befanden sich die veranschlagten Kosten, die für den geleasten Ferrari-Spider mit 400 PS extrem hoch waren, nicht in einem angemessenen Verhältnis zum angegebenen betrieblichen Nutzen. Auch das, in Folge der Abfuhr eingeschaltete Finanzgericht, änderte die Entscheidung des Finanzamtes nicht. Lediglich eine Pauschale von 2,-€ pro gefahrenen Kilometer, gestand der Richter dem Kläger zu. Als Berechnungsgrundlage wurden dafür die Kosten für einen Mercedes SL 600 verwendet. Die zugesprochene Pauschale entspricht weniger als 13 Prozent der ursprünglichen Forderung.
„Liebhaberei“ bei Nebentätigkeit
Für Selbständige steht jetzt wieder die Abgabe der Steuererklärung an. Kompliziert kann es werden, wenn ein Unternehmer in verschiedenen Wirtschaftsbereichen tätig ist. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) aktuell im Fall eines Landwirts, der nebenbei eine Pferdezucht betrieb bestätigt hat, können für die sogenannte Gewinnerzielungsabsicht, nicht Verluste aus einem Tätigkeitsbereich, einfach mit den Gewinnen aus anderen Bereichen verrechnet werden. Das Finanzamt prüft die Ein- und Ausgaben für jeden wirtschaftlichen Bereich separat und wenn für eine Tätigkeit diese Gewinnerzielungsabsicht nicht erkennbar ist, gilt sie als Liebhaberei und damit können die sich daraus ergebenden Verluste nicht verrechnet werden. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie der BFH im vorliegenden Fall entschied. Wenn der nicht gewinnträchtige Arbeitsbereich einen positiven Einfluss auf das Hauptgewerbe hat, kann sie als „unselbständiger Bestandteil“ der Haupttätigkeit gelten. Im Zweifelsfalle lohnt es sich also, auch indirekte Gewinne aufzuführen.
Steuerabkommen mit Schweiz gescheitert
Das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz, dass die Besteuerung deutscher Vermögen auf Schweizer Banken regeln sollte, ist im Bundesrat gescheitert. Der Bundesrat verweigerte die nötige Zustimmung mit der Begründung, dass dadurch keine Steuergerechtigkeit erlangt und Steuerhinterzieher noch belohnt würden. Außerdem enthält der Vertragsentwurf noch immer zu viele Schlupflöcher, so dass Schwarzgeldkonten auch zukünftig nicht vollständig erfasst werden könnten. Die Regierung verwies auf die erwarteten zusätzlichen Einnahmen in Milliardenhöhe und schaltete den Vermittlungsausschuss ein, in der Hoffnung, doch noch eine Einigung mit SPD und Grünen erzielen zu können. Der Vertrag mit der Schweiz sieht vor, dass alle auf Schweizer Banken gebunkerten Vermögen mit einer Pauschalsteuer von 21 bis 41 Prozent durch Schweizer Behörden versteuert werden, ohne das die Schweiz verpflichtet wäre, die Namen der Steuerhinterzieher zu nennen. Norbert Walter-Borjans, einer der Gegner des gescheiterten Abkommens, begründet seine Ablehnung mit der Ungerechtigkeit, gegenüber ehrlichen Steuerzahlern. Bei einem solchen Vertrag, müssten sich „ehrliche Steuerzahler wie Trottel vorkommen“.