Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, hat in einem Interview angekündigt, dass der Kauf der sogenannten Steuer-CDs auf ihre Strafbarkeit hin untersucht werden muss. Der Kauf von gestohlenen Daten bewege sich bestenfalls in einem juristischen Graubereich. Leutheusser-Schnarrenberger: „Ich unterstütze meinen hessischen Kollegen Jörg-Uwe Hahn, der eine Gesetzesinitiative gegen Datenhehlerei auf den Weg bringen will.“ Die Opposition reagierte mit Empörung auf diese Aussage. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles warf der Justizministerium vor, sich damit zur “ Lobbyistin für kriminelle Steuerhinterzieher“ zu machen. Das Justizministerium dürfe nicht Steuerhinterzieher schützen, die ihr Geld ins Ausland bringen. Den umstrittenen CD-Ankauf ist nach Meinung von Nahles „richtig und wichtig, um Steuerbetrug ans Licht zu bringen“. Auch Thomas Oppermann, der Parlamentsgeschäftsführer der SPD, warf der Ministerin „FDP-Klientelpolitik für kriminelle Reiche“ vor. Linke und Grüne kritisierten ebenfalls die geplante Überprüfung durch das Justizministerium und wiesen auf die Vorteile des Ankaufs der Steuer-CDs hin. Trotzdem liegt es allein in der Verantwortung des Justizministeriums zu entscheiden, ob und welche rechtlichen Maßnahmen angemessen sind.
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Erleichterung für Kleinstunternehmer geplant
Die im Februar von der EU erlassene Micro-Richtlinie für Kleinstunternehmer, will die deutsche Regierung noch 2012 zum nationalen Gesetz erheben. Ziel des geplanten Gesetzes ist es, eine Erleichterung für kleine Unternehmen zu schaffen. So soll der bürokratische Aufwand für Kleinunternehmer sinken und ihnen mehr Diskretion bei der Offenlegung von Unternehmensangaben zugestanden werden. Dazu gehört zum Beispiel, dass Kleinstunternehmer von der Bilanzierungspflicht befreit werden. Bisher ist jede Firma, die als Gesellschaftsform eine GmbH, GmbH & Co. KG, AG oder UG hat, auch bei geringem Umsatz gezwungen einen handelsrechtlichen Jahresabschluss zu erstellen und zu veröffentlichen. Das ist nicht nur sehr zeitaufwändig, auch ermöglicht die Veröffentlichung der Konkurrenz Einblicke in das Unternehmen, was sich oft nachteilig für Jungunternehmer auswirkt. Zukünftig sollen Kleinstunternehmen ihre Zahlen an ein noch zu erstellendes Register senden. Dadurch wird es Kunden und Konkurrenten erschwert, Informationen über die Finanzen eines noch im Aufbau befindlichen Unternehmens zu erhalten. Als Grenzwert ist eine Bilanzierungssumme von 350.000 Euro und ein Jahresumsatz von 700.000 Euro geplant. Eine weitere Voraussetzung dafür, von den zukünftigen Erleichterungen eines Kleinstunternehmens zu profitieren, ist außerdem die Zahl der Mitarbeiter, die unter zehn liegen muss. Ob die von der EU vorgegebenen Richtlinien aber so 1:1 von Deutschland übernommen werden, ist noch offen.
Steuerbegünstigte Erholungshilfe für Angestellte
Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter zusätzlich motivieren, wenn sie eine steuerbegünstigte Erholungsbeihilfe bezahlen. Dafür fallen für den Arbeitgeber lediglich eine Lohnsteuerpauschale von 25 Prozent plus den Solidaritätszuschlag an. Weitere Sozialversicherungsbeiträge müssen nicht gezahlt werden, so dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber davon profitieren. Lediglich einige Voraussetzungen müssen für die Zahlung einer Erholungsbeihilfe beachtet werden. So liegt die jährliche Höchstgrenze bei 156 Euro pro Arbeitnehmer, weitere 104 Euro für den Ehepartner und 52 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren. Wichtig ist auch, dass die Erholungsbeihilfe innerhalb von drei Monaten vor oder nach einem geplanten Urlaub ausgezahlt wird. Zwar dürfen offene Lohnforderungen nicht in eine Beihilfe umgewandelt werden, für sonst verfallende Urlaubsgelder besteht diese Möglichkeit jedoch.
Mögliche Senkung der Sozialbeiträge im Gespräch
Die Regierungskoalition hat eine Senkung der Sozialbeiträge in Aussicht gestellt. Wie aus einem Bericht der Bildzeitung hervorgeht, soll es mit dem Beginn des kommenden Jahres eine spürbare Kürzung der derzeitigen Beitragssätze geben. Die Information beruht auf einem Interview mit dem stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs, der von einer möglichen Senkung der Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung um „insgesamt einen Punkt“ sprach, wenn die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt anhält. Auch die FDP hat bereits zu erkennen gegeben, dass sie Spielräume in der Festlegung der Arbeitgeberzuschüsse sieht. FDP-Fraktionsvorsitzender Heinrich Kolb erklärte, dass er eine Senkung um 0,5 Punkte für realistisch hält und er bei anhaltend guter Konjunktur auch eine größere Senkung befürworten würde.
Entwurf für Jahressteuergesetz 2013 liegt vor
Ab Januar 2013 müssen auch die jetzt freiwillig Wehrdienstleistenden, eventuell Steuern zahlen. Dies geht aus dem neuen Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013 hervor. Demnach bleibt der Grundwehrsold zwar steuerfrei, jedoch müssen alle dazu kommenden Einnahmen und Zuschläge versteuert werden. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte im Vorfeld die völlige Abschaffung der Steuererleichterung für Wehrdienstleistende gefordert. Dem hatte das Verteidigungsministerium mit der Begründung widersprochen, dass der Sold im Allgemeinen so niedrig ist, dass Wehrdienstleistende ohnehin unter die normale Beitragsbemessungsgrenze fallen und auch bei voller Gleichstellung kaum Steuern zahlen werden. Der vereinbarte Kompromiss bedeutet, dass ab 2013 das Taschengeld für Wehrdienstleistende, in Höhe zwischen 280 und 350 Euro, steuerfrei sein wird und alles darüber hinaus gehende dem normalen Steuersatz unterliegt. Neben der Änderung für Wehrdienstleistende soll das neue Jahressteuergesetz auch eine Vereinfachung für alle Steuerzahler beinhalten. So sollen die für die Steuererklärung nötigen Unterlagen ab Januar nur noch acht und ab 2015 nur noch sieben Jahre aufbewahrt werden müssen. Auch müssen Arbeitnehmer ihre Freibeträge nicht mehr jährlich eintragen lassen, sondern nur alle zwei Jahre. Freuen dürfen sich ebenfalls die Fahrer von Elektromobilen. Deren Steuerbefreiung wird um fünf, auf zehn Jahre verlängert. Dies gilt für alle Erstzulassungen bis Dezember 2015. Danach gilt wieder die derzeitige Regelung der fünfjährigen Steuerbefreiung.