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Steuervereinfachungsgesetz vorläufig gestoppt

Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) erhoffte Zweijährige Steuererklärung ist gescheitert. Es war ein gemeinsames Vorhaben der Regierungskoalition, durch eine mögliche Zusammenfassung von je zwei Abrechnungsjahren, die Bearbeitungskosten für die Finanzämter zu verringern. Die Landesregierungen befürchteten dadurch aber einen wesentlich höheren bürokratischen Aufwand, weshalb sie sich gegen eine solche Änderung im Steuergesetz wehrten. Wie die Regierung jetzt bekannt gab, wurde das Vorhaben inzwischen Ersatzlos gestrichen. Die Zwei-Jahres-Klausel war als Teil des Steuervereinfachungsgesetzes geplant, dass aufgrund der Weigerung des Bundesrats vorerst nicht umgesetzt werden kann. Im Steuervereinfachungsgesetz ist unter anderem auch vorgesehen, die Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer um 20 Euro zu erhöhen. Zumindest diese Regelungen, gegen die es keinen Widerstand gibt, will die Regierung noch bis Ende des Jahres einführen, so dass sie bereit bei der nächsten Steuererklärung wirksam wird.

Ausbildungskosten doch absetzbar

Wie der Bundesfinanzhof bekannt gab, sollten Kosten für ein Erststudium oder eine erste berufliche Ausbildung doch wieder steuerlich geltend gemacht werden können. Dies wurde in einem Grundsatzurteil entschieden. Deshalb rät der Steuerberaterverband allen Auszubildenden und Studenten, sämtliche Kosten der Ausbildung bei der Steuererklärung mit anzugeben. Die eigene Ausbildung kann als Werbungskosten abgesetzt werden. Seit 2004 wird dies zwar durch eine Klausel verhindert, doch das ändert nichts daran, dass die Ausbildungskosten gesetzlich gesichert abgesetzt werden können. Dies kann lediglich nicht mehr im Rahmen der Werbungskosten geschehen. Statt dessen müssen diese Aufwendungen als Sonderkosten angeführt werden. Dafür müssen Auszubildende und Studierende lediglich während ihrer Ausbildung jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben und die Ausbildung als Voraussetzung für eine geplante Berufsausbildung anführen. Unter die absetzbaren Kosten fallen beispielsweise Kursgebühren, Lernmaterial, oder Kosten für zusätzliche Lehrgänge.

CDU-Haushaltsexperte fordert höhere Steuern für Besserverdienende

Wie erwartet gibt es erneut Unstimmigkeiten über die geplante Steuersenkung innerhalb der Regierungskoalition, nachdem der Haushaltsexperte der CDU öffentlich eine Erhöhung der Steuer für besser Verdienende vorgeschlagen hat. Der FDP-Parteichef und amtierender Wirtschaftsminister Philipp Rösler weist den Vorschlag scharf zurück: “ Steuererhöhungen sind mit uns nicht zu machen.“ Norbert Barthle wies darauf hin, dass mit den erzielten Mehreinnahmen eine umfangreiche Steuerreform finanziert werden könnte. Auch Volker Wissing, der Fraktionsvize der FDP erklärte, höhere Steuern wären politisch und wirtschaftlich der falsche Weg; „Die Union hat hier einen leistungsfeindlichen Vorschlag gemacht, der bisher nur von linkspopulistischer Seite erhoben wurde.“ „Es gibt viele Vorschläge. Entschieden wird im Herbst.“, versucht Bundesfinanzminister die aufgeflammte Debatte zu beruhigen. Die von Barthle geforderte Steuererhöhung würde den Spitzensteuersatz von 45 Prozent, der ab einem jährlichen Einkommen von 250.000 Euro berechnet wird, zwar nicht ändern, aber Barthle schlug vor, die Steuereinnahmen der bisher gültige Abstufung zwischen 53.000 Euro und 250.000 Euro Jahreseinkommen durch eine zusätzliche Stufe zu erhöhen. Barthle: „Ich könnte mir vorstellen, dass man dazwischen eine weitere Stufe einführt, um mehr Steuereinnahmen zu erzielen. Wer als Lediger zwischen 100000 und 250000 Euro zu versteuern hat, würde einen etwas höheren Satz verkraften.“ Zeitgleich könne man, seiner Ansicht nach, den Steuersatz von 42 Prozent von aktuell 50.000 auf 70 – 80.000 Euro erhöhen. Dies würde vor allem besser verdienende Selbständige ein wenig entlasten. Die SPD reagierte positiv auf den Vorschlag und attestierte dem CDU-Haushaltsexperten „Realitätssinn“. Joachim Poß (SPD): „Wer unbedingt im unteren Tarifbereich die Steuern senken will, der kann dies allenfalls, wenn er im oberen Tarifbereich etwas mehr einsammelt.“ Auch die Grünen-Sprecherin Priska Hinz, äußerte sich positiv über den Vorstoß Barthles. Hinz: “ Barthle hat mit seiner Forderung nach einem höheren Spitzensteuersatz Recht“.

Rürup kritisiert Kirchhof-Model

Der Ökonom Bert Rürup, der als Kanzlerberater maßgeblich an der Agenda 2010 beteiligt war, hat sich jetzt abweisend zum umstrittenen Steuerkonzept von Paul Kirchhof geäußert. „Die Ungleichheit der Verteilung der Einkommen hat in den vergangenen Jahren deutlichzugenommen“, erklärt Rürup in einem Interview der Tageszeitung „Die Welt“. Durch das Konzept Kirchhofs, dass eine fünfundzwanzigprozentige Steuer, unabhängig von der Höhe des Einkommens vorsieht, würde diese Entwicklung weiter gefördert werden. Ein Steuersystem jedoch müsse das Wachstum fördern und ausgleichend bei der sozialen Umverteilung wirken. „Es ist gerecht, wenn ein Mensch, der eine Million Euro Jahreseinkommen erhält, davon fast 250.000 Euro in die Staatskasse bezahlt, während derjenige, der nur 20.000 Euro im Jahr verdient, je nach Familienverhältnissen einen Jahresbetrag von etwa 1000 Euro zu entrichten hat“, verteidigt Kichhof seinen einheitlichen Steuersatz. Der ehemalige Verfassungsrichter hat eine zwei-Stufen-Anpassung vorgesehen, um Geringverdiener zu entlasten. Bis zu einem Einkommen von 15.000 Euro soll der Steuersatz 15 Prozent, bis zu einem Einkommen von 20.000 Euro, 20 Prozent und über 20.000 Euro dann stets 25 Prozent betragen.

Schäuble plant Steuerentlastung für Kleinunternehmer

Der Finanzminister Wolfgang Schäuble plant noch immer eine Steuersenkung zur Entlastung der Wirtschaft. Vor allem Selbständige und kleinere Firmen und Handwerker, sollen davon Profitieren. Die „Berliner Zeitung“ berichtete, nach Hinweisen aus Regierungskreisen, dass eine Steuerentlastung mit einem Umfang von 2 Milliarden Euro gerechnet werde. Die Höhe der Summe, nicht aber die Absicht der Steuersenkung, wurde vom Finanzministerium dementiert. Begünstigt werden sollen die Kleinunternehmer durch einen weiteren Aufschub bei der Zahlung der Umsatzsteuer. Dafür soll die während der Wirtschafts- und Finanzkrise eingeführte, bis Dezember dieses Jahres befristete Regelung, um mindestens ein Jahr verlängert werden. Auch eine permanente Regelung ist derzeit im Finanzministerium im Gespräch. Dies könnte allerdings angesichts des angespannten finanziellen Haushalts der Regierung schwierig werden.