Seit rund zwanzig Jahren gehören Handys zur Normalität. Das hat auch Auswirkungen auf die Betriebsführung. So sind Arbeitnehmer praktisch jederzeit für Notfälle erreichbar. Das führte allerdings dazu, dass Mitarbeiter nicht mehr nur in Ausnahmefällen während ihrer Freizeit von ihren Arbeitgebern angerufen werden. Da die von vielen Firmen geforderte ständige Erreichbarkeit unzumutbare Ausmaße angenommen hat, soll die Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit, schnellstens vom Bundesarbeitsministerium geregelt werden. Demnach dürfen Arbeitnehmer nur noch „in begründeten Ausnahmefällen“ während ihrer Freizeit, oder im Urlaub von ihrem Arbeitgeber kontaktiert werden. Zudem muss jeder Mitarbeiter berechtigt sein, in seiner Freizeit das Handy abzuschalten, ohne das ihm daraus Nachteile erwachsen. Grundsätzlich kann niemand dazu verpflichtet werden, in seiner Freizeit Internet oder Handy zu benutzen. Dadurch soll auch „eine Selbstausbeutung der Beschäftigten“ vermieden werden, da sich durch die „Normalität“ der ständigen Erreichbarkeit, viele Arbeitnehmer dazu gezwungen fühlen, auf diese Art Engagement zu beweisen. Bisher sind diese Regeln allerdings nur Firmenintern, bei einigen Großunternehmern, zwischen der Firmenleitung und dem zuständigen Betriebsrat vereinbart worden. Verbraucherschützer fordern jetzt ihre gesetzliche Verankerung.
Darf man Mitarbeiter nach Feierabend kontaktieren?
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