Ein professioneller Onlineauftritt ist heute für jedes Unternehmen obligatorisch. Um ernst genommen zu werden, müssen mittlerweile alle Firmen auch im Internet präsent sein. Gerade Jungunternehmer unterschätzen jedoch leider oft die Informationspflicht für Publikationen im Web. Dabei sind fehlende oder versteckte Adress- und Personenangaben eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000 Euro abgestraft werden können. Nicht ausgelastete Anwälte haben die Nachlässigkeit vieler Webseiten-Betreiber als lukrative Einnahmequelle für sich entdeckt und suchen gezielt nach Webseiten mit fehlendem Impressum. So nervig der Zwang zur Veröffentlichung privater Daten auch sein kann, sollte die Impressumpflicht nicht allein als sinnlose Bevormundung betrachtet werden. Die Informationspflicht hilft auch dabei, das Vertrauen potentieller Kunden in Online-Geschäfte zu stärken, was sich langfristig positiv auf den Online-Verkauf auswirkt. Die Informationspflicht für Internetportale sind die selben, die auch für Printpublikationen gelten und in der „Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer“ festgelegt. Richtig angewandt, kann auch das Impressum einer Verkaufsseite helfen, Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit zu vermitteln.
Das Impressum richtig gestalten
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