Das medienwirksame Verfahren gegen Uli Hoeneß hat die Regierung zu einer Überarbeitung der Strafbefreiung für Steuersünder bei Selbstanzeige veranlasst. Bei einem diesbezüglichen Treffen einigten sich die Finanzminister der Bundesländer auf eine Änderung, die eine Deckelung des Betrages festlegt, der bei einer Selbstanzeige Straffreiheit ermöglicht. „Steuerhinterzieher müssen wissen: Die Luft wird dünn für sie“, kommentiert der Vorsitzende der Länder-Finanzministerkonferenz, Norbert Walter-Borjans, den ausgearbeiteten Gesetzentwurf. Demnach soll der Strafaufschlag auf die hinterzogenen Steuern von aktuell fünf Prozent auf zehn verdoppelt und die Verjährungsfrist von derzeit zehn auf 15 Jahre verlängert werden. Außerdem werden diese dann auch schon bei Summen unter 50.000 Euro fällig. Zudem müssen Steuerbetrüger bei einer Selbstanzeige mindestens zehn, statt der bisher üblichen fünf Jahre offen legen. Die wichtigste Änderung dürfte aber eine Begrenzung der Summe sein, in der Straffreiheit gewährt werden sollte. Unionsfraktionsvize Ralph Brinkhaus mahnte allerdings an, dass die Selbstanzeige auch zukünftig noch Anreize bieten müsse: „Wenn wir die Hürden so hoch ziehen, dass keiner sie mehr erfüllt, dann ist nichts gewonnen“. Jetzt muss die geplante Änderung noch vom Bund bestätigt werden.
Die Selbstanzeige für Steuersünder wird verschärft
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